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BeitragVerfasst: 20.07.2008, 14:05 
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lol also du bist auf jeden fall nicht verplichtet das zu bezahlen, hab auch grad mal nachgeschaut, julioebay gibts gar nicht bei ebay, kann also gut sein das ne phishing attacke ist, also auf jeden fall löschen und nix aus der mail öffnen

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Günstige Rap Musik bei eBay:

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BeitragVerfasst: 20.07.2008, 14:07 
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Ok, vielen Dank...werd' die Mail nun löschen.
Wie gesagt, mit solchen Dingen kenne ich mich noch nicht so sehr aus und Derartiges kam mir auch bisher nicht unter.

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BeitragVerfasst: 06.08.2008, 15:59 
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Hab da mal eine Frage zum Käuferschutz. In den Richtlinien steht:

Zitat:
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat den Artikel bei eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert.



Dieser Käuferschutz greift ausschließlich bei ebay-Käufen, oder gibt's da auch irgendwelche Ausnahmen?


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BeitragVerfasst: 06.08.2008, 16:11 
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Der PayPal Käuferschutz gilt für alle Transaktionen, welche mit PayPal abgewickelt (bezahlt) wurden.
Mir wurde seinerzeit auch Käuferschtz gewährt, weil auf wundersame Weise meine CD vom Murder-1 verschwunden ist. Und das war'ne ganz normale, eBay-unabhängige Transaktion von privat. Wichtig ist nur, dass Du die Fristen warst. Ansonsten erlischt der Käuferschutz. Musste mal nachglotzen. Das steht da irgendwo... ;)

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BeitragVerfasst: 06.08.2008, 16:27 
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tHoMaS hat geschrieben:
Der PayPal Käuferschutz gilt für alle Transaktionen, welche mit PayPal abgewickelt (bezahlt) wurden.
Mir wurde seinerzeit auch Käuferschtz gewährt, weil auf wundersame Weise meine CD vom Murder-1 verschwunden ist. Und das war'ne ganz normale, eBay-unabhängige Transaktion von privat. Wichtig ist nur, dass Du die Fristen warst. Ansonsten erlischt der Käuferschutz. Musste mal nachglotzen. Das steht da irgendwo... ;)


Ja, 45 Tage ab dem Tag der Zahlung. Thx für die Antwort, sehr beruhigend. :D


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BeitragVerfasst: 06.08.2008, 16:44 
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Wer hat Dich denn gelinkt, dass Du KS erwägst ? :D

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BeitragVerfasst: 06.08.2008, 16:47 
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tHoMaS hat geschrieben:
Wer hat Dich denn gelinkt, dass Du KS erwägst ? :D


Hab eine dicken Batzen überwiesen gleich beim ersten Deal, wollte mich nur absichern dass ich mir die Kohle im Notfall auch zurückholen kann. Noch ist nichts passiert... :D


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BeitragVerfasst: 07.08.2008, 06:31 
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Don Di Maggio hat geschrieben:
Hab da mal eine Frage zum Käuferschutz. In den Richtlinien steht:

Zitat:
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat den Artikel bei eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert.



Dieser Käuferschutz greift ausschließlich bei ebay-Käufen, oder gibt's da auch irgendwelche Ausnahmen?


Wann ist man eigentlich für den käuferschutz qualifiziert?

UNd früher war es so das man den käuferschutz nur 3 mal in anspruch nehmen konnte. Ist das jetzt immer noch der fall?


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BeitragVerfasst: 07.08.2008, 08:00 
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Lost Citizen hat geschrieben:

Wann ist man eigentlich für den käuferschutz qualifiziert?

UNd früher war es so das man den käuferschutz nur 3 mal in anspruch nehmen konnte. Ist das jetzt immer noch der fall?


Paypal Käuferschutz kann für alle Eventualitäten beansprucht werden, welche als materielle Güter versandt und entsprechend per PayPal bezahlt wurden. Nach dem Verständnis von PayPal qualifiziert das zum Käuferschutz. Ausgeschlossen davon sind nichtmaterielle Transaktionen wie zum Beispiel Downloads oder ähnliche/andere Digitale Medien oder reine Geldtranfers ohne materiellen Hintergrund. Ein materieller Hintergrund kann aber immer definiert werden, indem man den Transfergrund in den Optionen zum Bsp. als "CD-Kauf" oder ähnlichem angibt.

Unabhängig von einer Zusage des PayPal-Käuferschutzes, kann in jedem Fall aber auch das Käuferbeschwerdeverfahren beansprucht werden. Ob dieses Verfahren eingeleitet wird, entscheidet sich im Rahmen des Antrages auf Käuferschutz. Das Käuferbeschwerdeverfahren ist auch an keinerlei Bedingungen materieller oder nichtmaterieller Art gebunden und wird fast zwingend, im Falle der Verwehrung des Käuferschtzes, genehmigt.

Eine Begrenzung des Käuferschutzes auf eine lediglich 3malige Beanspruchung, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise ist das von der jeweiligen Höhe des Schadens abhängig. Keine Ahnung... :notsure:

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:03 
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Frage: Ich hab bei ebay was gekauft und direkt per paypal bezahlt. Die Zahlung wurde - genauso wie die Lastschrift - ganz normal als abgeschlossen verbucht. Dann kam vom Verkäufer eine Mail, dass auf seiner Seite zwar ein Zahlungseingang registriert worden sei, er aber erst Ende Februar auf das Geld zugreifen könne. Beim Kundenservice von Paypal meinte die (eher weniger sachkundige) Dame, dass Paypal zur Verbesserung des Käuferschutzes diese Maßnahme eingeführt hätte. Im Normalfall wird die Zahlung demnach nach drei Wochen für den Verkäufer freigegeben, es kann aber auch schon früher sein, z.B. wenn er die Ware als versendet markiert. Genauere Angaben, also ob es dahinter ein bestimmtes System gibt etc. konnte sie nicht machen. Hat schon mal jemand das gleiche "Problem" gehabt bzw. lässt sich das in irgendeiner Weise aushebeln? Oder hält Paypal da einfach willkürlich die ein oder andere Zahlung zurück? Das würde dem eigentlichen Geschäftsmodell ja zu 100% entgegenlaufen...

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:12 
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Als neuer Ebayhändler mit Shop etc. hat man z.B. eine Sperre drin..ist aber nicht das Problem des Käufers meiner Meinung. Achja Paypal ist Pflicht bei Ebay anzubieten.

Der Verkäufer muss trotzdem schicken.. du hast bezahlt alles andere ist nicht dein Problem.

Bei positver Bewertung vom Käufer wird das Geld direkt freigegeben.

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Zuletzt geändert von Don$P am 02.02.2012, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:18 
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Don$P hat geschrieben:
Als neuer Ebayhändler mit Shop etc. hat man z.B. eine Sperre drin..ist aber nicht das Problem des Käufers meiner Meinung. Achja Paypal ist Pflicht bei Ebay anzubieten.

Der Verkäufer muss trotzdem schicken.. du hast bezahlt alles andere ist nicht dein Problem.


Ja, dass er versenden muss ist klar, aber der Verkäufer ist weder neu noch hat er einen Shop und insgesamt auch sehr gutes Feedback.

Deshalb wundert es mich, wieso Paypal ja jetzt grundlos so ein Faß aufmacht... :notsure:

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:22 
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jeder tag bringt denen zinsen . das finde ich zumindestens .

genau madig ist es, wenn die zahlung zurückgeht und man auch erst nach wochen das geld gutgeschrieben bekommt. und dass man neben ebay kosten auch noch paypal kosten als verkäufer hat, ist auch nicht gerade "kunden orientiert".

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:25 
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In so einem Fall nie was von gehört... komisch.

Ebay greift doppelt ab..

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BeitragVerfasst: 02.02.2012, 17:44 
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bdm hat geschrieben:
Don$P hat geschrieben:
Als neuer Ebayhändler mit Shop etc. hat man z.B. eine Sperre drin..ist aber nicht das Problem des Käufers meiner Meinung. Achja Paypal ist Pflicht bei Ebay anzubieten.

Der Verkäufer muss trotzdem schicken.. du hast bezahlt alles andere ist nicht dein Problem.


Ja, dass er versenden muss ist klar, aber der Verkäufer ist weder neu noch hat er einen Shop und insgesamt auch sehr gutes Feedback.

Deshalb wundert es mich, wieso Paypal ja jetzt grundlos so ein Faß aufmacht... :notsure:


Es liegt wohl eher am Käufer :D .

Aus den Paypal-Nutzungsbedingungen:

Zitat:
4.3 Zahlungsprüfungen. Zahlungen, die von uns als möglicherweise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn wir den Verdacht haben, dass das Zahlungsinstrument und/oder das PayPal-Konto eines Käufers in Zusammenhang mit einer Verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9 genutzt werden. Als Zahlungsinstrument bezeichnen wir alle Schritte und Anforderungen, die den Zugang und/oder die Nutzung Ihres PayPal-Kontos ermöglichen.

Bei einer Zahlungsprüfung macht PayPal Folgendes:

Wir führen den Zahlungsauftrag des Käufers aus;

Unmittelbar nach der Ausführung des Zahlungsauftrags schränken wir die Verfügbarkeit des Zahlungsinstruments für den Käufer ein;

Wir kennzeichnen die Zahlung als "offen" und buchen sie auf das Reservekonto des Verkäufers;

Wir fordern den Verkäufer auf, mit dem Versand des Artikels an den Käufer abzuwarten (eine als "offen" markierte Zahlung ist auch nicht durch den PayPal-Verkäuferschutz gemäß Ziffer 11 abgedeckt);

Wir prüfen die Zahlung.

Die Zahlung ist solange "offen", bis sie durch uns abschließend geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde. Denn vorher stehen uns nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um dem Verkäufer den Betrag auf sein Zahlungskonto gutzuschreiben. Wenn sich bei der Zahlungsprüfung herausstellt, dass es ein Problem mit der Zahlung gibt, werden wir die Zahlung rückgängig machen. Das bedeutet, wir buchen sie vom Reservekonto des Verkäufers auf das PayPal-Konto des Käufers zurück.

Auch wenn die Zahlungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann eine Zahlung dennoch aus anderen in dieser Vereinbarung genannten Gründen rückgängig gemacht werden. Sie kann dann jedoch unter den Verkäuferschutz nach Ziffer 11 fallen, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Diese Prüfung dient der Sicherheit unserer Kunden und stellt keine negative Bewertung der betroffenen Personen oder Unternehmen dar.


Solltest vielleicht keine Zahlungen mehr von deinem Mafia-Schwarzgeldkonto verschicken bdm :D ;) .

Spaß beiseite: Prüf mal ob du derzeit paypal noch uneingeschränkt nutzen kannst, wenn nicht, wird es eine Prüfung aufgrund der o.a. Nutzungsbedingungen sein. Gibt aber sicherlich noch andere Fälle in denen Paypal Auszahlungen zurückhalten kann, einfach mal in die Paypal-Nutzungsbedingungen schauen, da findets du vielleicht was. Hier der Link:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd= ... le.x=de_DE

Mir ist so ein Fall bisher aber auch noch nicht untergekommen... :notsure:


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