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BeitragVerfasst: 09.10.2010, 18:39 
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tHoMaS hat geschrieben:
@Know-B...

Ich hätte gerne mal ein Problem.

Ich bin Kunde bei einem lokalen Kabelanbieter, der aber auch deutschlandweit anbietet. Ich werde demnächst umziehen und gänzlich in eine andere Stadt wechseln. Meine Recherchen haben ergeben, dass an meinem neuen Wohnort dieser Kabelanbieter technisch keine Angebote macht und ich quasi deren Programme nicht empfangen kann. Bindet mich das dennoch an die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit, obwohl ich die Leistung nicht empfangen kann oder habe ich eine Art Sonderkündigungsrecht ?

Sach' watt, Matlock. :druffi:


Nö. Warum denn auch!? :notsure:

_________________
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Zitat:
Wie auf den meisten Songs fällt es Dougie auch hier schwer seine Aussagen in stilvolle Worte zu kleiden, auffällig inflationär tauchen die Worte "Niggaz" und "Bitches" auf. Wer damit Schwierigkeiten hat, der wird wahrscheinlich überhaupt keinen Zugang zu diesem Longplayer finden.
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BeitragVerfasst: 09.10.2010, 18:50 
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Die Supereule hat geschrieben:

Nö. Warum denn auch!? :notsure:


Was genau meinst Du jetzt ? "Nö, warum denn auch", bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit oder bezogen auf ein Sonderkündigungsrecht ?

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BeitragVerfasst: 09.10.2010, 20:14 
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tHoMaS hat geschrieben:
@Know-B...

Ich hätte gerne mal ein Problem.

Ich bin Kunde bei einem lokalen Kabelanbieter, der aber auch deutschlandweit anbietet. Ich werde demnächst umziehen und gänzlich in eine andere Stadt wechseln. Meine Recherchen haben ergeben, dass an meinem neuen Wohnort dieser Kabelanbieter technisch keine Angebote macht und ich quasi deren Programme nicht empfangen kann. Bindet mich das dennoch an die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit, obwohl ich die Leistung nicht empfangen kann oder habe ich eine Art Sonderkündigungsrecht ?

Sach' watt, Matlock. :druffi:


Ob du ein Sonderkündigungsrecht hast um aus deinem derzeitigen Vertrag hast, hängt höchstwahrscheinlich davon ab was in deinem aktuellen Vertrag steht. Denke aber nicht dass dein Vertrag an deinen Wohnsitz gebunden ist, daher wirst da auch schwer rauskommen. Im Endeffekt ist ja auch nicht der Anbieter schuld wenn du jetzt das Angebot nicht mehr empfangen kannst. Ich nehme mal an du musst den restlichen vertrag "absitzen" :notsure:

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BeitragVerfasst: 09.10.2010, 20:22 
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keine ahnung ob das bei kabel geht .. auf jeden fall gehts aber bei internet-anbietern, mich hat auch schon ein anbieter aus dem vertrag gelassen weil der am neuen wohnort nicht vertreten war

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Pro Ignore-Funktion :adios:


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BeitragVerfasst: 10.10.2010, 06:51 
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tHoMaS hat geschrieben:
Was genau meinst Du jetzt ? "Nö, warum denn auch", bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit oder bezogen auf ein Sonderkündigungsrecht ?


Da ist was fett markiert. :razz:

Jungs, der Vertrag wird automatisch aufgelöst. Weil weder die eine Seite, noch die andere Seite ihn erfüllen kann. ;)
Falls es nicht so ist, kaufe ich mir eine Billy Woods CD. :hihi:

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Wie auf den meisten Songs fällt es Dougie auch hier schwer seine Aussagen in stilvolle Worte zu kleiden, auffällig inflationär tauchen die Worte "Niggaz" und "Bitches" auf. Wer damit Schwierigkeiten hat, der wird wahrscheinlich überhaupt keinen Zugang zu diesem Longplayer finden.
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BeitragVerfasst: 10.10.2010, 07:17 
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@all

danke für Eure Statements. Mir scheint Sykes Meinung auch eher am realistischsten zu sein. Das Jiszu aus seinerm Vertrag gekommen ist, liegt wahrscheinlich wirklich nur an der Kulanzentscheidung seines Anbieters und nicht an einem Rechtsanspruch.

Eule: ich hoffe, Du hast dennoch recht. :thumbs:

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BeitragVerfasst: 10.10.2010, 11:46 
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Die Supereule hat geschrieben:
Jungs, der Vertrag wird automatisch aufgelöst. Weil weder die eine Seite, noch die andere Seite ihn erfüllen kann. ;)


und das basiert auf welchem Gesetz?

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BeitragVerfasst: 10.10.2010, 17:30 
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syke hat geschrieben:
tHoMaS hat geschrieben:
@Know-B...

Ich hätte gerne mal ein Problem.

Ich bin Kunde bei einem lokalen Kabelanbieter, der aber auch deutschlandweit anbietet. Ich werde demnächst umziehen und gänzlich in eine andere Stadt wechseln. Meine Recherchen haben ergeben, dass an meinem neuen Wohnort dieser Kabelanbieter technisch keine Angebote macht und ich quasi deren Programme nicht empfangen kann. Bindet mich das dennoch an die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit, obwohl ich die Leistung nicht empfangen kann oder habe ich eine Art Sonderkündigungsrecht ?

Sach' watt, Matlock. :druffi:


Ob du ein Sonderkündigungsrecht hast um aus deinem derzeitigen Vertrag hast, hängt höchstwahrscheinlich davon ab was in deinem aktuellen Vertrag steht. Denke aber nicht dass dein Vertrag an deinen Wohnsitz gebunden ist, daher wirst da auch schwer rauskommen. Im Endeffekt ist ja auch nicht der Anbieter schuld wenn du jetzt das Angebot nicht mehr empfangen kannst. Ich nehme mal an du musst den restlichen vertrag "absitzen" :notsure:


Grundsätzlich gilt der alte Grundsatz "pacta sunt servanda" (einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten). Der Anbieter hat ja den Umstand der zur Unmöglichkeit seiner Leistungserbringung führt nicht herbeigeführt und der Vertrag ist jedenfalls im Regelfall nicht daran geknüpft, dass man an einem bestimmten Wohnort residiert. Aber: es gibt auch Urteile die dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen wenn am neuen Wohnort der alte Anbieter nicht mehr präsent ist (so z.B. AG Ulm, AZ C 211/08). Auch entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) retten den Anbieter nach Auffassung des AG Ulm nicht. Keine Ahnung ob das repräsentativ ist, da müsste ich weiter recherchieren und da habe ich gerade keine Lust zu... :razz:
Ich würde es mal drauf ankommen lassen und auf jeden Fall kündigen, Einzugsermächtigung widerrufen und das ganze dann erstmal versuchen schriftlich zu klären.


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BeitragVerfasst: 12.10.2010, 18:16 
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:thumbs: Danke für die ausführliche Antwort, Know-B.

Aaalso: mein Kabelanbieter hat mir mitgeteilt, dass ich aufgrund der Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekomme und der Anbieter bei Vorliegen der An/-Ummeldebestätigung (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) der Kündigung entspricht. :)

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BeitragVerfasst: 12.10.2010, 19:43 
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:thumbs:

Bedurfte es eindringlicher Überzeugungsarbeit eines juristischen Laien, flehentlichem Betteln so nach dem Motto "Wir Ossis werden doch eh von jedem über den Tisch gezogen" oder gab es gar eine freiwillige Leistung des Anbieters zur Förderung der Kundenakzeptanz?


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BeitragVerfasst: 12.10.2010, 20:33 
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Ich habe denen mit Dir gedroht und plötzlich standen die mitten Präsentkorb und 'ner kurvenreichen Blondine vor meiner Türe... :D

Nee, ich habe da angerufen und inhaltlich mit Deinem Statement rumposaunt. Die wollten mir anfangs nicht wirklich entgegenkommen und auf dem Vertrag bestehen. Nach 5 Minuten Palaver gings dann aber ganz flott und ich hatte die "Freigabe". ;)

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BeitragVerfasst: 12.10.2010, 20:39 
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Wieso vor deiner Türe? Da ist doch was schief gelaufen... :stupid:

Noch ein Rat: Lass Dir das ganze schriftlich von denen bestätigen, an ein Telefonat in dem Dir ein Sonderkündigungsrecht bestätigt wurde will sich irgendwann bestimmt keiner mehr von denen mehr erinnern. Am besten forderst du die Übersendung einer solchen Bestätigung an, am besten mit einer Bezugnahme auf das Telefonat mit Herrn X/Frau Y am heutigen Tage...


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