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 Betreff des Beitrags: Law and Order
BeitragVerfasst: 04.01.2009, 10:57 
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Ich hoffe, ich eröffne jetzt keinen Double-Thread. Wenn ja, dann I'm so sorry...:rolleyes:


Passt uff. Jeder kennt sie und viele wurden bereits ihr Opfer.
Ob Inkasso, abmahnende Rechtsverdreher, GEZ-Unholde, Politessen und Knöllchen oder einfach nur schnöde Mahnungen, Probleme mit dem Vermieter oder was viel schlimmer ist, nicht erhaltene CD's oder geplünderte PayPal-Konten.
Guter Rat ist oftmals teuer und hier soll Dir geholfen werden. Ballert Eure Erlebnisse und aktuellen Probleme mit Ämtern, Institutionen und sonstigen Konsorten hier rein und Knowbody wird vermutlich der letzte sein, der Euch weisen Rat und Lebenshilfe vorenthalten wird. :D
Im Ernst...Der Thread kann ruhig als eine Mischung aus "AAAAAAAA" und "was bringt Euch auf 180" Mixtur aber mit ernsten (Rechts)-Hintergrund verstanden werden. Keine Rechtsberatung, aber Hinweise und Hilfestellungen sowie die Meinung vieler und das spezielle Wissen einiger sollten wohl reichen, um das eine oder andere Problem in den Griff zu bekommen. Ich mache mal den Anfang und quote einfach den gestrigen Fall aus dem AAAAAAA-Thread hier her. Das ist übersichtlicher und passt vor allem zum Thema. Mein eigenes, aktuelles Erlebnis soll dann später folgen. ;)

BlaqMusic1191 hat geschrieben:

Rechtsanwalt Olaf Tank - Rheiner Landstr. 197 - 49078 Osnabrück

dann meine adresse

In Sachen Content Services Limited, Mundenheimer Str. 70, D 68219 Mannheim ./. Forderung aus Dienstleistungsvertrag v. 22.11.08 gem. Rechnung re( schreib die zahlen jetzt nicht hin dauert zu lange) vom 23.11.08

dann schreibt der mir
trotz fälligkeit und mahnung haben sie die oben genannten forderungen bisher nicht ausgeglicgen namens und in vollmacht fordere ich sie auf bla bla bla bis 12.01 gesammtbeitrag einzuzahlen




Knowbody hat geschrieben:
Man man, hier sind ja Vögel unterwegs die sich echt von einem kleinen Licht wie O. T. einschüchtern lassen. Ist eine einfache Bauernfänger-Nummer, die Leute die hinter sowas stecken machen Ihr Geld schon dann wenn von 100 Leuten einer zahlt und das schlimme ist das es genug Leute gibt die genau das machen (was natürlich dazu führt dass die Hintermänner Ihr Geschäft weiterbetreiben weil es sich ja lohnt). Hatte selber schon mit dem Kollegen T. zu tun weil er bei einer unserer Büroangestellten eine ähnliche Geschichte versucht hat im Auftrag seiner Mandantin. Und hier noch mal der Hinweis für alle die (und genau die) die keinen Ärger haben wollen:

NICHT ZAHLEN!!!

Die Leistung einer Zahlung fungiert als Anerkenntnis des Vertragsschlusses d.h. (weil man Ihn ja auch nicht kündigt) dass der regelmäßig auch noch weiterläuft (ich gehe mal von automatischen Verlängerungsklauseln aus) und man auch in Zukunft noch zur Kasse gebeten wird. Und dann kann man mit einem Gerichtsverfahren rechnen in dem man schlechte Karten hat...

Ich habe es damals ganz einfach gemacht: Rücktritt, Anfechtung, Widerruf und Kündigung eines angeblich geschlossenen Vertrages erklärt (der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist sowieso regelmäßig unwirksam weil man nicht ordnungsgemäß belehrt wurde) und dem Kollegen T. gebeten innerhalb von einer Woche im Namen seiner Mandantin zu erklären, dass gegen meine Mandantin keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden und sie auf alles verzichten, da ich andernfalls negative Feststellungsklage erheben werde. Und siehe da, einen Tag später war prompt ein Fax da :D . Alternativ funktioniert es aber auch einfach gar nix zu machen, nur wenn was vom Gericht kommt sollte man hellhörig werden und sich wehren (nicht aber wenn ein Schreiben vom Inkassobüro kommt), passiert aber im Regelfall (wie im Video schon drauf hingewiesen) nicht.

Kleine Notiz zum Video am Rande: Man wird allerdings nicht angeklagt sondern wenn überhaupt zivilrechtlich verklagt (so viel zu der verlässlichkeit der Video-Rechtsauskunft) :razz: .

Und noch eine Randnotiz zum Kollegen T.: So weit ich das in Erinnerung habe, hat er sich auch ein kleines Scharmützel mit dem Präsidenten der zuständigen Rechtsanwaltskammer geliefert (der Ihn als Schandfleck für die Anwaltsgarde bezeichnet hat :ugly: ), in dem Fall hat T. wohl obsiegt und eine einstweilige Verfügung erwirkt nach dem der Präsident diese Behauptung nicht mehr aufrecht erhalten darf... :razz:

Zusammenfassung: Nicht zahlen, damit handelt man sich mehr Ärger ein als wenn man zahlt!!!

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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 13:09 
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Juhu...Inkasso, Inkasso... :hurra:

Namens eines Call by Call Anbieters (Ventelo Gmbh) wurde ich durch die allseits bekannte und berüchtigte Inkassofirma Acoreus Collection Services GmbH aufgefordert, eine angeblich aus dem Jahre 2006 (!) ausstehende Forderung in Höhe von 1,34 EUR (!!) plus Inkassovergütungen, Auslagen, Zinsen und bla bla, mithin Gesamtforderung 19,95 EUR zu überweisen.

Ich bin daraufhin mit der Begründung in Widerspruch gegangen, dass seinerzeit die Telekom über eine Einzugsermächtigung verfügte und mir telefonisch von deren Seite bestätigt wurde, dass alle Zahlungen pünktlich beglichen wurden.
Die wollten daraufhin entsprechende Nachweise, die ich auch bereit war zu erbringen. Nur hat sich die Telekom trotz mehrfacher Aufforderungen nicht gerührt und Acoreus macht nun weiter Druck.
Dann folgte wieder ein Schreiben, mit sehr verschärfter Tonlage und letztmaliger Fristsetzung. Und das hat mich dann richtig wütend gemacht.
Ich denen zurückgeschrieben, dass ich nicht zuletzt aufgrund deren zweifelhaften Leumunds in der Öffentlichkeit davon ausgehen muss, dass ihre Forderungen unrichtig sind und ich nunmher und grundsätzlich den Nachweis erbracht haben will, dass dieses angebliche Telefonat tatsächlich stattgefunden hat. Ich habe die aufgefordert, die Abtretungserklärung von Ventelo an Acoreus auszuhändigen und was vom technischen Prüfprotokoll gem. §45 TKG palavert und mir vorbehalten, diese für mich kostenlose Prüfung zu beauftragen. Quasi erstmal Zeit schinden...
Jetzt haben die mir zurückgeschrieben, dass die laut §§280 Abs. 2, 286 Abs. 3 BGB Inkassovergütungen beanspruchen dürfen und so weiter und so fort. Und jetzt kommst Du, Know-B.
Ich bin der Auffassung, dass die Heranziehung der genannten Paragraphen gegenüber SCHULDNERN richtig und dementsprechend anwendbar ist. Um SCHULDNER zu sein, muss der SCHULDNER aber auch wissen, dass er SCHULDNER ist, richtig ? Da ich von der Ventelo GmbH nie eine Mahnung oder Rechnung über 1,34 EUR bekam und ich erstmals 2 Jahre später durch die Inkassovögel darüber informiert wurde, kann ich doch kein SCHULDNER sein, oder was ? Darüber hinaus hätte hier nach meiner Auffassung auch eine zeitnahe Mahnung erfolgen müssen. Na jedenfalls hab ich denen geschrieben, dass ich im Falle eines schlüssigen Beweises gemäß des Prüfprotokolls/TKG die 1,34 EUR bezahlen würde, nicht aber die Inkassogebühren a.k.a Auslagen bla bla bla. Ich hab denen dann empfohlen ihre aussichtslosen Bemühungen um Beitreibung ihrer Forderungen einzustellen oder von mir aus den Klageweg zu beschreiten.
Was würde denn als nächstes auf mich zukommen ? Die werden ja wohl kaum wegen 1, 34 EUR klagen. :D

@edit

fast vergessen. Mittlerweile kam noch ein Schreiben, wo die mir eine Vergleichszahlung bei 50%er Reduzierung der "Inkassovergütung" auf Basis von nunmehr 25,47 EUR (vorher warn's noch 19,95 EUR :stupid: ) angeboten haben. Ich habe das aber abgelehnt und mitgeteilt, dass ich mit Abzockern keine Geschäfte mache.

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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 13:42 
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dieser bürokraten-mist geht mir heftigts auf den sack...schreiben, gegenschreiben...mahnung, 2te mahnung, anklagen, verklagen und weiss der geier...arbeitsbeschaffungsmassnahmen für rechtsanwälte sind das und nichts anderes :thumbdown:

da lob ich mir griechenland, ein-zwei anrufe bei den richtigen leuten, die machen ggf. dann auch 1-2 anrufe uind man ist seine sorgen los, klappt auch so :thankyou:


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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 13:46 
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carlito hat geschrieben:

da lob ich mir griechenland, ein-zwei anrufe bei den richtigen leuten, die machen ggf. dann auch 1-2 anrufe uind man ist seine sorgen los, klappt auch so :thankyou:


O.K. was kostet mich die Scheiße ? Mach mal'n Vorkostenanschlag. Einmal nur mit Arme brechen und einmal mit Arme und Beine brechen. :D

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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 13:53 
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so mein ich das nicht...die schiene fahren der di maggio und seine verwandten...da musst du nachfragen :D

in g-land läuft der hase oft so...man ruft beim onkel an, der hat nen bekannten, dessen sohn arbeitet an der richtigen stelle...und die sache ist erledigt :thankyou:


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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 14:21 
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Ich schreibe da mal später was zu, um mal mit einigen Missverständnissen (Ja, auch in deinem Beitrag tHoMaS :D ) aufzuräumen und ein paar praktische Tipps zu geben...


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BeitragVerfasst: 05.01.2009, 15:09 
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Knowbody hat geschrieben:
(...)um mal mit einigen Missverständnissen (Ja, auch in deinem Beitrag tHoMaS :D ) aufzuräumen und ein paar praktische Tipps zu geben...


Genau so soll das hier auch sein. :thumbs:

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BeitragVerfasst: 06.01.2009, 00:24 
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Man weiß ja hier gar nicht wo man anfangen soll... :razz:

Vielleicht mal so (vereinfacht dargestellt, etappenweise Fortsetzungen folgen), zunächst zur Einführung:

Die Juristen unterscheiden grundsätzlich zwischen drei großen Rechtsbereichen, in denen sich natürliche und juristische Personen (damit sind zusammenfassend Privatpersonen aber auch Unternehmen wie z.B. eine GmbH gemeint) und der Staat in unterschiedlichen Beziehungen gegenüber treten. Der ein oder andere wird bereits mit dem Strafrecht (1. Bereich) in Berührung gekommen sein, dort setzt der Staat den staatlichen Strafanspruch durch. In diesem Bereich treten sich Staat und Privatperson (juristische Personen unterschlage ich hier mal, dürfte hier keine Rolle spielen) gegenüber. Gleiches gilt auch für den 2. Bereich, das Öffentliche Recht. In diesem Bereich versucht der Staat berechtigte (oder auch unberechtigte) hoheitliche Ansprüche durchzusetzen wie etwa Gebührenforderungen, Forderungen aus Bescheiden etc. . Im dritten und hier wohl interessantesten Bereich (Zivilrecht) treten sich vor allem natürliche und juristische Personen in den verschiedensten Konstellationen untereinander gegenüber und versuchen - wenn die Gerichte eingeschaltet werden auch mit "staatlicher Hilfe" - in diesem Verhältnis vermeintliche oder berechtigte Ansprüche gegeneinander gelten zu machen und durchzusetzen. M.E. ist der 3. Bereich hier der interessanteste, die eingangs in diesem Thread gebrachten Beispiele spielen jedenfalls in diesem Bereich.

M.E. ist es zu Anfang mal wichtig, für den Bereich des Zivilrechts den Unterschied zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Bereich bei der Geltendmachung von Forderungen abzugrenzen. Der Hilfe der Gerichte zur Durchsetzung einer Forderung bedarf jemand nur dann, wenn er den Schuldner (d.h. denjenigen der im Regelfall Geld "schuldet") außergerichtlich nicht dazu bewegen kann die Forderung zu erfüllen (auf gut Deutsch: der Schuldner also nicht erfüllen (zahlen) kann oder will). Da man in Deutschland als ordentlichem Rechtsstaat nur in besonderen Ausnahmefällen zur Selbsthilfe greifen darf, braucht man die Gerichte als eine beim Staat angesiedelte Organisation, um Forderungen mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Am Ende eines gerichtlichen Verfahrens steht dann ein Urteil oder ein ähnliches Schriftstück in dem dann festgehalten ist, dass Person X der Person Y z.B. die Summe Z zahlen muss. So ein Schriftstück nennt man einen Vollstreckungstitel mit dem dann z.B. der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden kann. Ohne einen solchen Vollstreckungstitel hat man in Deutschland keine Möglichkeit auf legalem Weg seine berechtigten Forderungen durchzusetzen. Da ein solches Gerichtsverfahren aber in einem ordentlichen Rechtsstaat sehr lange dauert (es muss ja schließlich jeder ein Recht auf ein faires Verfahren bekommen und Gelegenheit haben evt. unberechtigte Forderungen abzuwehren) und auch nicht gerade billig ist, versuchen viele Gläubiger (d.h. eine Person die meint eine Forderung gegen einen anderen zu haben oder tatsächlich hat) mit effektiveren Mitteln (sprich günstiger und schneller als ein gerichtliches Verfahren) ihre Forderungen außergerichtlich durchzusetzen. An diesem Punkt kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte in's Spiel. Beide werden von dem tatsächlichen oder vermeintlichen Gläubiger damit beauftragt, die Forderung beim Schuldner durchzusetzen. Da aber beide nicht die gleichen Befugnisse haben wie ein Gericht, können sie keine Vollstreckungstitel produzieren und - nüchtern betrachtet - nicht viel mehr machen als der Gläubiger selber. Allerdings wird ein Anwaltsschreiben oder die Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros von vielen Schuldnern auch heute noch - und wegen der damit verbundenen Kostenfolge nicht ganz zu Unrecht (dazu später mehr) - als ernste Bedrohung und quasi "letzte Chance" betrachtet. Aber nochmal: Weder ein Inkassobüro noch ein Rechtsanwalt haben die Möglichkeit Vermögen (Geld, Wertgegenstände etc.) "einzukassieren" alleine weil man z.B. eine Zahlungsfrist nicht einhält, hierzu wird nach wie vor die Hilfe der Gerichte und der Zwangsollstreckungsorgane benötigt (von der Aufzählung der wenigen Ausnahmen sehe ich hier mal ab). Mit anderen Antworten: Sind Anwälte oder Inkassobüro tätig geworden wird die Lage zwar ernster, aber noch ist nicht aller Tage abend...

Entscheidend ob und wie man auf die Zahlungsaufforderung reagiert ist aber eigentlich - und das war wohl auch nicht anders zu erwarten - ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist oder nicht . Das ist manchmal selbst für den juristischen Laien einfach zu beurteilen (weil man z.B. selber anhand seiner Unterlagen weiß dass man bestimmte Dinge nicht getan hat oder Leistungen in Anspruch genommen hat), oftmals aber eben nicht, weil sich der Sachverhalt vielleicht nicht mehr genau ermitteln lässt, man nicht mehr weiß was man eigentlich gemacht hat (und vor allem was das juristisch bedeuten könnte) oder sich aber auch komplexere Rechtsfragen stellen. Genau diese Unsicherheit nutzen aber vor allem Gläubiger aus wie die von tHoMaS genannten. Im Regelfall behaupten sie daher (oder lassen über ihre Anwälte bzw. Inkassobüros behaupten) Ihnen stünden bestimmte Forderungen zu die mit Vorliebe folgende Merkmale aufweisen:
- geringe Beträge (bis in den niedrigen 3-stelligen Bereich als Maximalgrenze)
- die mind. 2 Jahre zurück liegen (aber noch nicht verjährt sind)
- im Telekommunikationsbereich bzw. Multimediabereich (Internet etc.) wurzeln
- und bei denen der (vermeintliche) Schuldner im Regelfall die relevanten Belege zum Beweis des Gegenteils vernichtet hat (Telefonrechung, Kontoauszüge etc.).
Selbst wenn der vermeintliche Schuldner aber nicht sicher beweisen kann, dass die Forderung unberechtigt ist, hat er dennoch verschiedene Abwehrmöglichkeiten. Dazu muss man sich folgendes vergegenwärtigen: Will ein Gläubiger seine Forderung durchsetzen weil der Schuldner sich auch durch Anwälte und Inkassobürso hat einschüchtern lassen, muss er wie eben bereits ausgeführt in 99,9 % der Fälle die Gerichte einschalten, weil er ansonsten keinen Vollstreckungstitel erhält (ohne den er legal nicht auf das Vermögen des Schuldners zugreifen kann). Im Gerichtsverfahren gilt aber grundsätzlich folgende Regel: Wer meint Ihm stünde gegen einen anderen eine Forderung zu, muss das grundsätzlich auch nachweisen d.h. darlegen und beweisen, dass der Schuldner tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen hat, d.h. also z.B. ein Produkt erhalten hat oder bestimmte Dienstleistungen z.B. (Telekommunikationsdienstleistungen) in Anspruch genommen hat. Ergo: Ein Gerichtsverfahren wird ein Gläubiger (wegen der Dauer und des Kostenrisikos) grundsätzlich nur dann in Gang setzen, wenn er sich recht sicher sein kann, dass er dieses Verfahren gewinnt. Und da ist dann meist der Knackpunkt...

Zu den spannenden Themen (Reaktionsmöglichkeiten) dann beim nächsten mal mehr... :D


Zuletzt geändert von Knowbody am 06.01.2009, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 06.01.2009, 00:37 
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Knowbody hat geschrieben:
Da man in Deutschland als ordentlichem Rechtsstaat nur in besonderen Ausnahmefällen zur Selbsthilfe greifen darf,


kann ich mir grad nichts drunter vorstellen, wann wäre denn so ein fall eingetreten?

Zitat:
Will ein Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss er ja in 99,9 % der Fälle die Gerichte einschalten, weil er ansonsten keinen Vollstreckungstitel erhält. Im Gerichtverfahren gilt aber grundsätzlich folgende Regel: Wer meint Ihm stünde gegen einen anderen eine Forderung zu, muss das grundsätzlich auch nachweisen d.h. darlegen und beweisen, dass der Schuldner tatsächlich die leistung in Anspruch genommen hat, d.h. also z.B. ein Produkt erhalten hat oder bestimmte Dienstleistungen z.B. (Telekommunikationsdienstleistungen) in Anspruch genommen hat. Ergo: Ein Gerichtsverfahren wird ein Gläubiger (wegen der Dauer und des Kostenrisikos) grundsätzlich nur dann in Gang setzen, wenn er sich recht sicher sein kann, dass er dieses Verfahren gewinnt. Und da ist dann meist der Knackpunkt...


ist letztlich eins zu eins wie beim poker. entweder man lässt sich vom gegner einschcüchtern und wirft sein blatt weg oder man geht mit wobei am ende beim river der gegner foldet :ugly: :D

guter und informativer post übrigens :thumbs:


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BeitragVerfasst: 06.01.2009, 07:54 
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Knowbody hat geschrieben:

Im Regelfall behaupten sie daher (oder lassen über ihre Anwälte bzw. Inkassobüros behaupten) Ihnen stünden bestimmte Forderungen zu die mit Vorliebe folgende Merkmale aufweisen:
- geringe Beträge (bis in den niedrigen 3-stelligen Bereich als Maximalgrenze)
- die mind. 2 Jahre zurück liegen (aber noch nicht verjährt sind)
- im Telekommunikationsbereich bzw. Multimediabereich (Internet etc.) wurzeln
- und bei denen der (vermeintliche) Schuldner im Regelfall die relevanten Belege zum Beweis des Gegenteils vernichtet hat (Telefonrechung, Kontoauszüge etc.).


Genau das ist der springende Punkt. Und nicht nur für Acorus ergeben sich daraus wunderbare Möglichkeiten, den arglosen und zumeist einschüchterungsfähigen Normalbürger abzuzocken. Erschwerend kommt hinzu, das der Gesetzgeber die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht mehr vorschreibt und man 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug gerät, wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht beglichen wurde. Das der Gesetzgeber sowas zulässt, ist auch mehr als fragwürdig. Das öffnet natürlich Ganoven wie Acoreus alle Türen.
Das ist nichts anders, wie diese Abmahnpraxis zwielichtiger Rechtsanwälte vom Schlage eines Olaf Tunk.
In meinem konkreten Fall besteht sogar der dringende Verdacht, dass Arcoreus von Telefonfirmen (hier Ventelo) zielgerichtet Abkäufe entsprechender Vorgänge vornimmt und sich somit flächendeckend ein scheinbar leicht umzusetzendes und lukratives Geschäftsfeld erschließt.
Ich habe genau das von einem Mitarbeiter der Ventelo in einem Telefonat zwischen den Zeilen mehr oder weniger so bestätigt bekommen. (War übrigens 'ne Frau und ich hab die immer wegen ihrer süssen Stimme komplimentiert :D ) Daraufhin wollte ich ja die besagte Kopie der Abtretungserklärung/Beauftragung von Ventelo an Acoreus ausgehändigt bekommen, welche mir bisher passiv verweigert wird. Sicherlich nicht ohne Grund.
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen. Das Acoreus meine ewigen Antworten (anstatt endlich zu zahlen) auf ihre bitterbösen Briefe mittlerweile stinken, beweist ja eigentlich auch die Tatsache des jüngsten Vergleichsangebots, was ich aber dankend abgelehnt habe. Denn genau das ist es, was die so hassen. Leute die Gegenfragen stellen oder anders argumentieren und sich von deren Einschüchterungsmasche und gefährlich klingenden Namen "INKASSO" eben nicht beeindrucken lassen.

Darüber hinaus würde ACOREUS aber auch im Klageverfahren nachweisen müssen, dass das besagte Telefonat jemals stattgefunden hat. Dass ließe sich meiner Ansicht nach nur gemäß dem eingangs erwähnten Prüfprotokoll lt.TKG (Telekommunikationsgesetz) bewerkstelligen. Da der Vorgang allerdings mehr als 2 Jahre zurückliegt und die damaligen gesetzlichen Vorgaben zur Datenspeicherung eine Vorratsdatenspeicherung mit Zeitintervallen wie neuerdings heutzutage üblich nicht vorsah, wird der Nachweis darüber nahezu unmöglich sein.

Letztendlich ist es so wie Realmatic geschrieben hat: Ein Pokerspiel.
Mal sehen wie das ausgeht...Ich bin ja so gespannt. :)

Danke auch für Dein umfassendes Posting, Know-B. Allererste Sahne ! :thumbs:

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Realmatic hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Da man in Deutschland als ordentlichem Rechtsstaat nur in besonderen Ausnahmefällen zur Selbsthilfe greifen darf,


kann ich mir grad nichts drunter vorstellen, wann wäre denn so ein fall eingetreten?


Ein Beispielsfall ist die Selbsthilfe bei verbotener Eigenmacht nach § 859 BGB. Ich zitiere mal den Gesetzeswortlaut auzugsweise:

Zitat:
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.


Sprich: Die rüstige Rentnerin, die auf dem Weg zur Apotheke vom Junkie überfallen wurde und ihrer Handtasche beraubt wurde, darf sich durch einen gezielten Schlag mit ihrem edelsteinbesetzten Gehstock auf die Hände des Langfingers wieder in den Besitz ihrer Handtasche setzen, nicht aber durch das Abfeuern einer hastig aus der Mantelinnentasche gezückten und mit Splittermunition geladenen Uzi-MP den Dieb in seine Einzelteile zerlegen, das wäre ein wenig zu viel des Guten. Alleine das ist erlaubt, was zur Wiedererlangung des Besitzes ausreichend ist, die oftmals erwünschte (und auch verständliche) Reaktion dem Dieb "mal richtig die Fresse zu polieren" ist daher nicht mehr vom Selbsthilferecht gedeckt...

tHoMaS hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:

Im Regelfall behaupten sie daher (oder lassen über ihre Anwälte bzw. Inkassobüros behaupten) Ihnen stünden bestimmte Forderungen zu die mit Vorliebe folgende Merkmale aufweisen:
- geringe Beträge (bis in den niedrigen 3-stelligen Bereich als Maximalgrenze)
- die mind. 2 Jahre zurück liegen (aber noch nicht verjährt sind)
- im Telekommunikationsbereich bzw. Multimediabereich (Internet etc.) wurzeln
- und bei denen der (vermeintliche) Schuldner im Regelfall die relevanten Belege zum Beweis des Gegenteils vernichtet hat (Telefonrechung, Kontoauszüge etc.).


Genau das ist der springende Punkt. Und nicht nur für Acorus ergeben sich daraus wunderbare Möglichkeiten, den arglosen und zumeist einschüchterungsfähigen Normalbürger abzuzocken. Erschwerend kommt hinzu, das der Gesetzgeber die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht mehr vorschreibt und man 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug gerät, wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht beglichen wurde. Das der Gesetzgeber sowas zulässt, ist auch mehr als fragwürdig. Das öffnet natürlich Ganoven wie Acoreus alle Türen.
Das ist nichts anders, wie diese Abmahnpraxis zwielichtiger Rechtsanwälte vom Schlage eines Olaf Tunk.
In meinem konkreten Fall besteht sogar der dringende Verdacht, dass Arcoreus von Telefonfirmen (hier Ventelo) zielgerichtet Abkäufe entsprechender Vorgänge vornimmt und sich somit flächendeckend ein scheinbar leicht umzusetzendes und lukratives Geschäftsfeld erschließt.
Ich habe genau das von einem Mitarbeiter der Ventelo in einem Telefonat zwischen den Zeilen mehr oder weniger so bestätigt bekommen. (War übrigens 'ne Frau und ich hab die immer wegen ihrer süssen Stimme komplimentiert :D ) Daraufhin wollte ich ja die besagte Kopie der Abtretungserklärung/Beauftragung von Ventelo an Acoreus ausgehändigt bekommen, welche mir bisher passiv verweigert wird. Sicherlich nicht ohne Grund.
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen. Das Acoreus meine ewigen Antworten (anstatt endlich zu zahlen) auf ihre bitterbösen Briefe mittlerweile stinken, beweist ja eigentlich auch die Tatsache des jüngsten Vergleichsangebots, was ich aber dankend abgelehnt habe. Denn genau das ist es, was die so hassen. Leute die Gegenfragen stellen oder anders argumentieren und sich von deren Einschüchterungsmasche und gefährlich klingenden Namen "INKASSO" eben nicht beeindrucken lassen.

Darüber hinaus würde ACOREUS aber auch im Klageverfahren nachweisen müssen, dass das besagte Telefonat jemals stattgefunden hat. Dass ließe sich meiner Ansicht nach nur gemäß dem eingangs erwähnten Prüfprotokoll lt.TKG (Telekommunikationsgesetz) bewerkstelligen. Da der Vorgang allerdings mehr als 2 Jahre zurückliegt und die damaligen gesetzlichen Vorgaben zur Datenspeicherung eine Vorratsdatenspeicherung mit Zeitintervallen wie neuerdings heutzutage üblich nicht vorsah, wird der Nachweis darüber nahezu unmöglich sein.


Oh oh, in deinem Beitrag stecken so viele Halbwahrheiten drin, grauselig, typischer Hobby-Juristen Beitrag in dem rechtliche Begriffe wie Kraut und Rüben durcheinander gebracht werden und juristische Grundkenntnisse die man mal irgendwo aufgeschnappt hat zu unverrückbaren Grundsätzen ausgerufen werden... :D ;)

In aller Kürze:

tHoMaS hat geschrieben:
Erschwerend kommt hinzu, das der Gesetzgeber die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht mehr vorschreibt und man 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug gerät, wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht beglichen wurde. Das der Gesetzgeber sowas zulässt, ist auch mehr als fragwürdig.


Nur sehr bedingt richtig. Grundsätzlich ist eine Mahnung nach wie vor erforderlich um den Schuldner in Verzug zu bringen. Verzug ist erforderlich, damit der Gläubiger die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung seiner Rechte (Kosten die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw. Inkasso-Büros entstehen) überhaupt vom Schuldner ersetzt verlangen kann. Verzug tritt erst dann ein, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (dh. alle drei erfüllt sind):
1. Fälligkeit (Die Forderung muss fällig sein, d.h. der Gläubiger muss berechtigt sein die Erfüllung der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt verlangen zu können; ist z.B. nicht erfüllt, wenn Gläubiger und Schuldner vereinbart haben, dass der Schuldner erst am 31.12.2009 zahlen muss, der Gläubiger aber vorher schon Zahlung verlangt)
2. Mahnung (Der Gläubiger muss den Schuldner gemahnt haben, d.h. ernsthaft (nach Ablauf eines angemessenen Zeitraumes nach Fälligkeit der Forderung) aufgefordert haben, die Forderung zu erfüllen)
3. Vertretenmüssen (Der Schuldner muss den Verzug zu vertreten haben d.h. dafür verantwortlich sein; ist z.B. nicht erfüllt wenn er gezahlt hat, aber die Bank des Gläubigers pleite geht und das Geld nicht an den Gläubiger weitergeleitet wird. Achtung: der Einwand man habe kein Geld zählt nicht, Geld hat man nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu haben!)
Abweichend von den vorstehenden Voraussetzungen gerät ein Schuldner aber auch dann in Verzug wenn folgende Voraussetzungen kumulativ (d.h. alle zusammen) erfüllt sind:
- er ist Schuldner einer Entgeltforderung (d.h. er schuldet die Zahlung von Geld)
- die Geldforderung ist fällig (s.o.)
- Ihm ist eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen (das muss der Gläubiger im Prozess beweisen!)
- eine Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung ist vergangen.
Ist der Schuldner Verbraucher (d.h. eine Privatperson und die Forderung hat ihren Ursprung nicht im gewerblichen Bereich in dem der Private tätig ist) muss zusätzlich folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- auf die vorstehenden Folgen (Verzugseintritt nach 30 Tagen) ist in der Rechnung oder Zahlungsaaufstellung hingewiesen worden (daran scheitert die Anwendbarkeit der Vorschrift in der Praxis regelmäßig, da kaum ein Gläubiger auf die 30-Tages Folge hinweist und selbst wenn er es tut, der Hinweis oftmals nicht ausreicht weil was vergessen wurde).

Fazit: die Vorschrift spielt in der Praxis kaum eine Rolle und ist auch nur unter erheblich einschränkenderen Voraussetzungen anwendbar als tHoMaS das so pauschal geschrieben hat...

edit: P.S.: Hintergrund der Einführung der vorstehenden Regelung mit der 30-Tagesfrist durch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" war übrigens die schlechte Zahlungsmoral der Schuldner bei berechtigten Forderungen insbesondere von kleineren Handwerksbetrieben, die vor einigen Jahren zu einer sehr großen Pleitewelle in Deutschland geführt hat.

tHoMaS hat geschrieben:
Das ist nichts anders, wie diese Abmahnpraxis zwielichtiger Rechtsanwälte vom Schlage eines Olaf Tunk.


Du wirfst den Begriff der Abmahnung und Mahnung durcheinander, beides ist voneinander abzugrenzen. Die Mahnung habe ich ja oben bereits kurz erläutert, Abmahnungen gibt es insbesondere im arbeitsvertraglichen Bereich (bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag) und im Bereich der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (Urheberrecht, Copyrightverletzungen, etc.). Der Kollege T. wird meinem Kenntnisstand nach im wesentlichen von Unternehmen beauftragt, die vermeintliche Geldforderungen durchsetzen wollen, mit Abmahnungen hat das nix zu tun.

Ach ja, und Tunk heißt der Kollege schonmal nicht... :razz:

tHoMaS hat geschrieben:
Daraufhin wollte ich ja die besagte Kopie der Abtretungserklärung/Beauftragung von Ventelo an Acoreus ausgehändigt bekommen, welche mir bisher passiv verweigert wird. Sicherlich nicht ohne Grund.


Da sprichst du einen entscheidenden Punkt an, an dem man oftmals ansetzen kann sich der Begleichung einer solchen Forderung auf völlig legalem Wege zu entziehen, dazu aber später dann mehr (wahrscheinlich heute abend).

tHoMaS hat geschrieben:
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen.


Das von Dir immer wieder benutzte Wort "Widerspruch" ist in diesem Zusammenhang aus juristischer Sicht gesehen falsch. Als "Widerspruch" bezeichnet das Gesetz ausdrücklich einen Rechtsbehelf gegen die Zustellung eines Mahnbescheides, du solltest daher in dem Zusammenhang eher von einer "Erwiderung" (nicht zu verwechseln mit der Klageerwiderung) oder einer einfachen "Antwort" bzw. einem "Antwortschreiben" sprechen ;) .

tHoMaS hat geschrieben:
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen. Das Acoreus meine ewigen Antworten (anstatt endlich zu zahlen) auf ihre bitterbösen Briefe mittlerweile stinken, beweist ja eigentlich auch die Tatsache des jüngsten Vergleichsangebots, was ich aber dankend abgelehnt habe. Denn genau das ist es, was die so hassen. Leute die Gegenfragen stellen oder anders argumentieren und sich von deren Einschüchterungsmasche und gefährlich klingenden Namen "INKASSO" eben nicht beeindrucken lassen.


M.E. misst du deren Reaktion ein wenig zu viel Bedeutung bei, da sollte man nicht zu viel reininterpretieren. Derartige Unternehmen haben die Durchsetzung solcher "Geringforderungen" im außergerichtlichen Bereich weitestgehend automatisiert. Du wirst im Regelfall feststellen, dass eine wirkliche Reaktion auf deine Einwände im Detail ausbleibt und lediglich standardisierte Antwortschreiben mit vorformulierten Textbausteinen verschickt werden. Ganz ehrlich: Glaubst du denn wirklich wegen knapp 20 € setzt sich ein Mitarbeiter mit deinen Einwänden en Detail auseinander um diese zu widerlegen? Das wäre viel zu teuer und würde die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens solcher Unternehmen gefährden. Eigentlich läuft es meist nach dem selben Schema ab: Geht ein Antwortschreiben oder eine telefonische Meldung ein oder passiert gar nix, wird nach einem immer gleichen Zeitraum (die Frist wird über ein EDV-Programm überwacht) das nächste (computergenerierte) Schreiben verschickt. Passiert dann immer noch nix oder geht noch ein Antwortschreiben bzw. Beschwerdetelefonat ein, kommt das (wiederum computergenerierte) Vergleichangebot (das oftmals keins ist, weil die Forderung nicht selten sogar höher ist, das ist aber nur die natürliche Folge der Verwendung standardisierter Schreiben und Textbausteine :razz: ). Irgendwann verliert einer dann die Geduld, und nicht selten ist es der Verbraucher der zahlt weil er meint sich so den Ärger vom Hals zu schaffen (siehe die sehr oft zu beobachtende Reaktion eines jetzt nicht nochmal namentlich genannten Users vor ein paar Tagen hier). Im Regelfall passiert aber jedenfalls von der Gläubigerseite aus nichts mehr, gerade bei Kleinstforderungen von 1,34 € wird keiner der Gläubiger das kostenträchtige Risiko eingehen ein Gerichtsverfahren mit höchst unsicherem Ausgang einzuleiten. Wie bereits schonmal gesagt, derartige Unternehmen leben davon, dass eine bestimmte prozentuale Anzahl von Leuten unberechtigte Forderungen bezahlt, weil sie meinen, sich so Ärger vom Hals zu schaffen. Je weniger Leute zahlen würden, um so größer ist die Chance dass sowas irgendwann aufhört. Aber leider ist ein Großteil der Bevölkerung einfach zu blauäugig, geschäftlich bzw. juristisch zu unerfahren und zu wenig aufgeklärt über solche Vorgänge...

So, genug für heute morgen... :razz:


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Knowbody hat geschrieben:

Oh oh, in deinem Beitrag stecken so viele Halbwahrheiten drin, grauselig, typischer Hobby-Juristen Beitrag in dem rechtliche Begriffe wie Kraut und Rüben durcheinander gebracht werden und juristische Grundkenntnisse die man mal irgendwo aufgeschnappt hat zu unverrückbaren Grundsätzen ausgerufen werden... :D ;)


Das befürchte ich auch. :rolleyes: Ich bin schließlich kein Rechtsanwalt sondern nur einer, der sich spontan seiner Haut erwehrt und ohne Rechtsbeistand und mit nur übersichtlich vorhandenen Kenntnissen mehr instinktiv als mit Überlegung die Gegenseite platt machen will. :razz:


Knowbody hat geschrieben:

Ist der Schuldner Verbraucher (d.h. eine Privatperson und die Forderung hat ihren Ursprung nicht im gewerblichen Bereich in dem der Private tätig ist) muss zusätzlich folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- auf die vorstehenden Folgen (Verzugseintritt nach 30 Tagen) ist in der Rechnung oder Zahlungsaaufstellung hingewiesen worden (daran scheitert die Anwendbarkeit der Vorschrift in der Praxis regelmäßig, da kaum ein Gläubiger auf die 30-Tages Folge hinweist).


Das ist doch genau der Punkt, den ich in meinem Erwiderungsschreiben an Acoreus formuliert habe. Ich habe nie über die Ursprungsforderung (1,34 EUR) von Ventelo Kenntnis gehabt oder eine Mahnung bzw. Rechnung erhalten, weil ich ja davon ausgehen musste, dass die Telekom per Rechnungseinzug von meinem Konto auch die Beträge an die Call by Call Anbieter ausbezahlt. Wäre zunächst nicht die Grundvoraussetzung gewesen, dass Ventelo mich zeitnah mahnt, respektive mir eine nachvollziehbare Rechnung erstellt ? Dann die 30-Tage Frist abzuwarten und mich danach gegebenenfalls im Inkassoverfahren anzumahnen hätte ich sogar noch verstanden und akzeptiert.

Knowbody hat geschrieben:

So, genug für heute morgen... :razz:


Da haste Recht. Ich muss das auch erstmal alles verarbeiten und vor allem ausdrucken und mindestens noch 3mal durchlesen. :ugly:

Thanx again, Know-B :thumbs:

P.S.
Würdest Du im Ernstfall meine Mandantschaft übernehmen ? :D

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Zu letzterem: Nein, ist nicht mein Gebiet :razz: . Außerdem lohnt sich in solchen Fällen die Übernahme des Mandats des Schuldners finanziell für Rechtsanwälte überhaupt nicht bei solchen Kleckerbeträgen (zumindest nicht dann wenn man auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet). Sprich: Als ABM-Maßnahme für Anwälte ist sowas denkbar ungeeignet...


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Was völlig unspektakuläres, ich erspare allen mal nähere Einzelheiten... :razz:


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