A4l hat geschrieben:
ich bekomm für meinen job nur irgendwie 363,72 oder so ausgezahlt... ist doch normal, das da steuern abgehen oder???
Nee, das ist nicht normal. Arbeitgeber, welche Minijober bis 400 Euro beschäftigen, sind zur Leistung von Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1% des gezahlten Arbeitsentgeldes an die Bundesknappschaft verpflichtet. Diese setzen sich aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und einem Pauschalbetrag von zusätzlich 2% zusammen, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Für den Arbeitnehmer (Du) sind bei 400 Euro Höchstauszahlung keinerlei Abgaben zu veranschlagen, so das dieser Betrag Brutto für Netto an Dich auszuzahlen ist.
Solltest Du neben Deinem Minijob auch noch einem (!) Hauptberuf nachgehen, bleibt die Auszahlung des Betrages trotzdem 400 Euro Brutto wie Netto. Übst Du mehrere Minijobs und/oder geringfügige Beschäftigungen aus (400 Euro Überschreitung), werden diese allerdings in die Gesamtberechnung einbezogen und sind voll sozialversicherungspflichtig.
Das es dann zu einer Abweichung der netto-Auszahlung kommt, ist richtig und nachvollziehbar.
In Deinem Fall liegt aber die Vermutung nahe, dass Dein Arbeitgeber die Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft anteilig über eine niedrigere Auszahlung refinanzieren will, was ihm über Monate oder Jahre gerechnet, auch absolut gelingen sollte. Das ist aber unzulässig, unrechtens und schreit nach ugrap-Palaver und Zusammenrottung !
Machen' fertig.

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