Zehn Bundesländer wollen die Ladenschlusszeiten abschaffen. Berlin ist der Vorreiter. Dort dürfen die Geschäfte bereits von Montag bis Sonnabend rund um die Uhr öffnen. Und es gibt zehn verkaufsoffene Sonntage. In Bayern und dem Saarland herrscht dagegen Stillstand. WELT.de zeigt, wann man künftig einkaufen kann.
Berlin: In der Hauptstadt dürfen seit gestern von Montag bis Sonnabend Geschäfte rund um die Uhr geöffnet haben. Mit zehn verkaufsoffenen Sonntagen hat Berlin die bundesweit liberalsten Regelungen. Geöffnet werden darf nachmittags auch an allen vier Adventssonntagen, doch müssen Beschäftigte nur an maximal zwei arbeiten. Für die Novellierung hatten SPD, Linkspartei, CDU und FDP gestimmt. Die Grünen waren dagegen.
Nordrhein-Westfalen: Auch das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland hat - geltend ab kommenden Dienstag - werktags alle zeitlichen Beschränkungen für Händler aufgehoben. Aufräum- und Putzarbeiten müssen bis 24 Uhr verrichtet sein. Der Sonntag bleibt geschützt, ausgenommen sind vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, die von den Kommunen festgelegt werden können. Bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen der Beschäftigten drohen Geldstrafen von bis zu 15 000 Euro. Ausnahmen für Sonn- und Feiertagsöffnungen sieht das Gesetz für den Verkauf bestimmter Waren wie Blumen, Zeitungen, Back- und Konditorwaren sowie Apotheken, Hofläden, Tankstellen und Läden auf Flughäfen und Bahnhöfen vor. Einzelhandelsgeschäfte in Wallfahrts-, Ausflugs-, Erholungs- und Kurorten dürfen an maximal 40 Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden Waren verkaufen, die zum speziellen Angebot der Orte gehören.
Rheinland-Pfalz: Die Läden in Rheinland-Pfalz dürfen ab Dezember an Werktagen bis 22 Uhr offen bleiben. Zudem können Kommunen an bis zu acht Aktionstagen im Jahr Öffnungszeiten völlig freigeben. Erlaubt sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr, an denen die Geschäfte ab 11 Uhr für maximal fünf Stunden öffnen dürfen. Weitergehende Ausnahmen gibt es für Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen sowie für große Einkaufszentren in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten.
Sachsen-Anhalt: Das Bundesland stimmte sich bei seinen künftigen Ladenschlussregeln mit Thüringen ab. Ab 30. November sollen Geschäfte werktags unreglementierte Öffnungszeiten haben, der Sonnabend bleibt bis 20 Uhr begrenzt. An vier Sonn- und Feiertagen (ausgenommen kirchliche Feiertage) können auf Anträge von Gemeinden verkaufsoffene Tage erlaubt werden. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, wird keine Sondergenehmigung erteilt. In festgelegten Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten dürfen auch an Sonn- und Feiertagen Souvenirs verkauft werden.
Sachsen: Mit einem Vorschaltgesetz wurden großzügigere Regelungen noch in der Vor-Weihnachtszeit ermöglicht. Demnach dürfen Geschäfte an den Adventssonntagen (von 13 bis 18 Uhr) öffnen. Ausgenommen ist der 24. Dezember. Die Regelung gilt auch für jene Geschäfte, die bereits vier Sonntage in diesem Jahr geöffnet hatten. Folgen soll eine Gesetzesnovellierung ab kommendem Jahr, laut der werktags die Geschäfte zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet haben können. Zusätzlich erlaubt werden soll der Verkauf an bis zu vier Sonntagen (zwischen 12 und 18 Uhr). Gemeinden sollen darüber hinaus entscheiden können, dass an bis zu fünf Werktagen rund um die Uhr verkauft werden darf.
Thüringen: Der Landtag entscheidet am Donnerstag kommender Woche. Laut dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetz sollen die Ladenöffnungszeiten werktags freigegeben werden. Nach einer Anhörung mit Kirchen und Gewerkschaften wurde jedoch die Öffnungszeit am Sonnabend auf 20 Uhr begrenzt. Außerdem soll es wie bisher vier verkaufsoffene Sonntage (12 bis 18 Uhr) geben.
Hessen: Der Landtag berät in der kommenden Woche über die neuen Ladenöffnungszeiten, die bereits ab 1. Dezember gelten sollen. Genügt die Zeit bis zur fristgemäßen Inkraftsetzung des Gesetzes nicht, will man, so heißt es im Wirtschaftsministerium, stillschweigend über geöffnete Geschäfte hinwegsehen. Vorgesehen ist die Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen und die Möglichkeit für Gemeinden, an bis zu vier Sonntagen im Jahr aus entsprechendem Anlass verkaufsoffene Tage zu genehmigen. Ausgenommen sind die Adventstage.
Hamburg: Mitte Dezember erst beschäftigt sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf des Senats. Eine Zustimmung gilt als sicher, so dass die neue Regelung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten dürfte. Die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag werden komplett freigegeben. Sonn- und Feiertage bleiben verkaufsfrei mit Ausnahme von vier Sonntagen. Diese dürfen aber nicht im Advent liegen.
Bremen: In der Hansestadt laufen die Gespräche über künftige Öffnungszeiten noch. Auch deshalb, weil man sich eng mit dem Nachbarn Niedersachsen abstimmen will. Die Formel lautet "6 mal 24", also Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, doch "Sonntag soll uns heilig bleiben", heißt es im Senat. Wie bisher können aus regionalen Anlässen für vier Sonntage Ausnahmen beantragt werden.
Niedersachsen: Das neue Ladenschlussgesetz wird derzeit beraten und tritt voraussichtlich erst im März oder April in Kraft. Es sieht eine Freigabe der Öffnungszeiten in der Woche und maximal vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vor. Ausnahmen soll es für Kur- und Erholungsorte geben. Die Geschäfte sollen dort an mehr als 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr jeweils für acht Stunden öffnen dürfen.
Schleswig-Holstein: Noch im Dezember soll das neue Gesetz in Kraft treten. Geplant ist, die Ladenöffnung in der Woche völlig den Händlern zu überlassen, vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage können wie bisher genehmigt werden. Auch die bereits gelockerten Öffnungszeiten der Geschäfte in Strandbädern bleiben. Dort seien sogar neue Arbeitsplätze entstanden, sagt Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU).
Mecklenburg-Vorpommern: Wegen des Regierungswechsels - statt Rot-Rot regiert jetzt Rot-Schwarz - lässt sich der Nordosten Zeit. Erst in den kommenden Tagen soll ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und frühestens Anfang kommenden Jahres beschlossen werden. Vorgesehen sind eine Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen sowie Sondergenehmigungen an Sonn- und Feiertagen. Die bisher saisonal begrenzte Bäderregelung, laut der Geschäfte am Sonntag zwischen 12 und 19 Uhr geöffnet haben dürfen, soll es ganzjährig geben. Dann nicht nur an Strandpromenaden, sondern auch in den Innenstädten.
Brandenburg: Am Mittwoch kommender Woche will der Landtag das überarbeitete Ladenschlussgesetz Gesetz nach zweiter Lesung verabschieden. Damit könnten sich die Öffnungszeiten schon in der Vorweihnachtszeit ändern. Werktags soll es keine Begrenzungen mehr geben. Vorgesehen sind sechs verkaufsoffene Sonntage (12 bis 19 Uhr). Statt der bisher zwei sollen es auch alle Adventsonntage sein. Angemahnt wurde bereits eine Angleichung an die in Berlin geltenden Regelungen, damit Kaufkraft nicht abwandert.
Baden-Württemberg: Erst im Februar oder März soll die Reform kommen. Sie sieht eine Freigabe der Öffnungszeiten in der Woche und strengeren Schutz am Sonntag vor. Der Handel ist über die Verzögerung empört. "Baden-Württemberg hat an der Spitze der Bewegung zu stehen und nicht am Ende", zeigte sich Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer in der Region Stuttgart von den politischen Akteuren enttäuscht.
Bayern: Eine Liberalisierung des Ladenschlusses ist in Bayern vorerst gescheitert. Bei der geheimen Abstimmung in der CSU-Landtagsfraktion sprachen sich in dieser Woche 51 Abgeordnete für und ebenso viele gegen längere Öffnungszeiten aus. Jetzt will man die die Entwicklung in den anderen Ländern beobachten. Es ist eine Niederlage für die Staatsregierung. Staatskanzleichef Eberhard Sinner monierte, selbst im Vatikan seien die Regelungen liberaler als im Freistaat.
Saarland: Im kleinsten deutschen Flächenland bleibt fast alles, wie es war. So sieht es das vom Landtag in dieser Woche beschlossene Ladenschlussgesetz vor. An Werktagen erlaubt es den Verkauf von sechs bis 20 Uhr. Neu ist: An einem Wochentag pro Jahr dürfen künftig die Geschäfte bis 24 Uhr öffnen. Zudem haben Kommunen die Möglichkeit, vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu erlauben. Davon kann einer in die Adventszeit fallen.
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zu geil...unsere Geschäfte haben schon seit dem 1.Dezember von Montag-Samstag bis 22 Uhr geöffnet,und Sonntags nur bis 20 uhr!
Finde ich Cool...was haltet ihr davon?
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Knowbody hat geschrieben:
Aus Frust gleich mal eine größere cdbaby-Bestellung mit 39 CD's gemacht...