Damit wir auch alle bald wieder schön wählen gehen (Kein Warten bis zum nächsten Jahr) und unsere politischen Ansichten durch das Ankreuzen eines Stimmzettels mal wieder zum Ausdruck bringen können, hat uns das Bundesverfassungsgericht ein wenig unter die Arme gegriffen:
Zitat:
Verfassungsgericht macht Weg für Neuwahlen frei
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass vorgezogene Neuwahlen mit der Verfassung konform sind. Wie geplant kann somit am 18. September ein neuer Bundestag gewählt werden - die Klagen der Abgeordneten Schulz und Hoffmann wurden abgewiesen.
Abgeordnete Jelena Hoffman und Werner Schulz: In Karlsruhe gescheitert
Karlsruhe - "Die Anträge sind unbegründet", sagte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer. "Wir haben eine klare Entscheidung getroffen", fügte Hassemer hinzu. Die acht Richter des Zweiten Senats hätten mit 7 zu 1 gegen die Klagen von Winfried Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) entschieden.
Die Einschätzung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), er habe keine verlässliche Mehrheit für seine Reformprojekte, sei plausibel, befand der Zweite Senat. Das Grundgesetz erstrebe die Gewährleistung einer handlungsfähigen Regierung - dafür müsse der Kanzler auch die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich wissen, sagte Hassemer. Der Kanzler habe bei der Beurteilung dieser politischen Frage einen weiten Spielraum. Von außen könne die Frage, ob der Kanzler über eine verlässliche Unterstützung der Abgeordneten verfüge, "nur teilweise beurteilt werden", fügte Hassemer hinzu.
Gemäß der Entscheidung des Gerichts verstoßen die im Bundestag absichtlich verlorene Vertrauensfrage von Kanzler Schröder und der Beschluss von Bundespräsident Horst Köhler, das Parlament vorzeitig aufzulösen, nicht gegen Artikel 68 des Grundgesetzes. "Die auf Auflösung gerichtete Vertrauensfrage - wir sprechen nicht von unechter Vertrauensfrage - ist als eine dem Zweck des Artikel 68 entsprechende Maßnahme gerechtfertigt, wenn sie der Wiederherstellung einer ausreichend parlamentarisch verankerten Bundesregierung dient", sagte Hassemer. "Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lässt sich nicht feststellen", sagte Verfassungsrichter Udo di Fabio als Berichterstatter.
In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit hätte das Gericht bei seiner Entscheidung lediglich die Wahl zwischen "Pest und Cholera" gehabt, sagte Hassemer in einer persönlichen Bemerkung vor der Urteilsbegründung - demnach habe es entweder eine Staatskrise auslösen können, indem es die bereits laufende "Wahlmaschinerie" stoppt oder das Grundgesetz zurechtbiegen können. Dieser Gedanke sei ihm zunächst auch gekommen, sagte Hassemer, aber er sei ihm im Laufe der Beratungen "gründlich abhanden gekommen". Das Gericht habe selbstbewusst formuliert.
Die Bundestagsabgeordneten Schulz und Hoffmann hatten Organklage gegen die Auflösung des Bundestages eingelegt. Nach ihrer Ansicht waren die Voraussetzungen einer "unechten" Vertrauensfrage - die Lähmung der politischen Handlungsfähigkeit durch fehlenden Rückhalt in den eigenen Reihen - nicht gegeben. Schröder genieße nach wie vor das Vertrauen der Regierungskoalition, hatten sie in der mündlichen Verhandlung am 9. August argumentiert.