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BeitragVerfasst: 21.05.2005, 18:23 
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http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/kdvg.html

alternativ auch

www.wehrpflichtrecht.de

5 min gegooglt.
goole ROCKT DAS HAUS :razz:


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 10:52 
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is' eh alles nur 'ne ABM für übergewichtige Sesselfurzer

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:30 
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Noodlez hat geschrieben:
is' eh alles nur 'ne ABM für übergewichtige Sesselfurzer


Du meinst zivi? Da täuscht du dich aber gewaltig...


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:51 
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nein :ugly:
sondern den ganzen HickHack mit verweigern, Anträge, Akten von Amt A nach B und von Ablage A in P schieben usw

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:53 
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Noodlez hat geschrieben:
nein :ugly:
sondern den ganzen HickHack mit verweigern, Anträge, Akten von Amt A nach B und von Ablage A in P schieben usw


:D

Bei mir ging das ganz schnell. Einmal einen KDV geschrieben und 1 monat später kam der bescheid das ich anerkannter kriegsdienstverweigerer bin... :)


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:53 
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ging bei mir reibungslos mit der verweigerung. man sollte hald sich wirklich auf ich glaub paragraph zwei berufen sonst ist es sowieso sinnlos

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:56 
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Also damit habe ich verweigert:

ich möchte hiermit versuchen, meine Gewissensentscheidung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu erläutern: Ein wichtiger Punkt in meiner Entwicklung war und ist meine christliche Erziehung. Ich bin von meinen Eltern sehr tolerant und ohne jegliche Gewalt erzogen worden. Sie haben mich gelert nicht durch Gewalt an mein Ziel zu kommen. Dadurch habe ich gelernt, andere Menschen zu respektieren, ihre Meinungen zu akzeptieren und auch Schwächeren nicht meinen Willen aufzudrängen.

Ich bin evangelisch und habe außerdem viele Jahre Religionsunterricht in der Schule genossen.

Schlechte Erfahrungen haben dazu beigetragen, in mir die Einstellung des Gewaltverzichtes herauszubilden. Der Dienst an der Waffe würde mich einerseits verpflichten, im Ernstfall Gewalt als Konfliktlösung zu akzeptieren und sogar zwingen, diese anzuwenden. Deswegen ist der Kriegsdienst mit der Waffe nicht mit meiner Persönlichkeit, meiner Anschauung und
meinem Gewissen in Einklang zu bringen.

Im Kriegsfall müsste ich im Kampf gegen andere Menschen mit brutaler Härte vorgehen, sie töten oder verletzen wobei vergessen wird, dass mein Gegenüber auch ein Mensch ist. Das menschliche Leben ist das höchste existierende Gut, es stellt die Entwicklungsspitze des Lebens dar.

Deshalb verweigere ich aus v.g. Gewissensgründen den Dienst an der Waffe.


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 11:59 
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haste aber glück gehabt lool das is sauwenig... zu meiner story:

hatte den einberufungsbescheid schon erhalten (4.7.05 oberviechtach) ... hab dann ne verweigerung ausm i net kopiert loool geschickt aber es gab noch probs á la warum haben sie jetzt erst verweigert und net gleich gesagt bla dann hab ich mich auf meine lks und meine facharbeit und riesenwissenszuwachs an wissen seit der kollegstufe berufen in einem weiteren brief ende. :thumbs:

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 12:04 
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Lost Citizen hat geschrieben:
Also damit habe ich verweigert:

ich möchte hiermit versuchen, meine Gewissensentscheidung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu erläutern: Ein wichtiger Punkt in meiner Entwicklung war und ist meine christliche Erziehung. Ich bin von meinen Eltern sehr tolerant und ohne jegliche Gewalt erzogen worden. Sie haben mich gelert nicht durch Gewalt an mein Ziel zu kommen. Dadurch habe ich gelernt, andere Menschen zu respektieren, ihre Meinungen zu akzeptieren und auch Schwächeren nicht meinen Willen aufzudrängen.

Ich bin evangelisch und habe außerdem viele Jahre Religionsunterricht in der Schule genossen.

Schlechte Erfahrungen haben dazu beigetragen, in mir die Einstellung des Gewaltverzichtes herauszubilden. Der Dienst an der Waffe würde mich einerseits verpflichten, im Ernstfall Gewalt als Konfliktlösung zu akzeptieren und sogar zwingen, diese anzuwenden. Deswegen ist der Kriegsdienst mit der Waffe nicht mit meiner Persönlichkeit, meiner Anschauung und
meinem Gewissen in Einklang zu bringen.

Im Kriegsfall müsste ich im Kampf gegen andere Menschen mit brutaler Härte vorgehen, sie töten oder verletzen wobei vergessen wird, dass mein Gegenüber auch ein Mensch ist. Das menschliche Leben ist das höchste existierende Gut, es stellt die Entwicklungsspitze des Lebens dar.

Deshalb verweigere ich aus v.g. Gewissensgründen den Dienst an der Waffe.


das ist wenig...


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 12:11 
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^^

Durchaus... aber trotzdem habe ich mit diesem text verweigert und wurde sofort anerkannt... ;)


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 14:08 
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mare hat geschrieben:
wenn du verweigerst verfolgt dich das ein leben lang...kommt z.B. bei vorstellungsgesprächen gar nicht gut


ja, wenn du dich vielleicht als Securitymann oder so bewirbst, aber ich denk nicht das es bei andern "normalen" Berufen ne rolle spielt ob man verweigert hat oder nicht

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 14:33 
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sowas dummes hab ich ja noch nie gehört... wenn das im grundgesetz steht, dass du verweigern kannst darf das gar keine rolle spielen in vorstellungsgesprächen. das ist das recht aller männlichen bundesbürger davon gebrauch zu machen. wasn scheiss looool

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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 15:52 
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wenn du aufstehst und dir vom hals bis zum oberschenkel jeder einzelen muskel wehtut, dann weißt du, dass du gestern football gespielt hast. :zahn:

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Suche: Grayskul - Thee Adventures!


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 16:07 
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alexino hat geschrieben:
sowas dummes hab ich ja noch nie gehört... wenn das im grundgesetz steht, dass du verweigern kannst darf das gar keine rolle spielen in vorstellungsgesprächen. das ist das recht aller männlichen bundesbürger davon gebrauch zu machen. wasn scheiss looool


natürlich steht das da drin, aber die realität sieht vielleicht anders aus, kommt auf die laune vom arbeitgeben an :bonk: ....who cares.


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BeitragVerfasst: 22.05.2005, 16:26 
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es spielt vllt. ne rolle bei berufen mit aktiver körperlicher betätigung doch kannst du dann auch wieder sagen dass zivildienst vorteil bringt bspw. in sachen krankenpflege oder hausmeistertätigkeiten. letzten endes kommt es aber vielmehr auf zuverlässigkeit und gerichtl. vorgeschichten etc. an

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