Realmatic hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Da man in Deutschland als ordentlichem Rechtsstaat nur in besonderen Ausnahmefällen zur Selbsthilfe greifen darf,
kann ich mir grad nichts drunter vorstellen, wann wäre denn so ein fall eingetreten?
Ein Beispielsfall ist die Selbsthilfe bei verbotener Eigenmacht nach § 859 BGB. Ich zitiere mal den Gesetzeswortlaut auzugsweise:
Zitat:
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
Sprich: Die rüstige Rentnerin, die auf dem Weg zur Apotheke vom Junkie überfallen wurde und ihrer Handtasche beraubt wurde, darf sich durch einen gezielten Schlag mit ihrem edelsteinbesetzten Gehstock auf die Hände des Langfingers wieder in den Besitz ihrer Handtasche setzen, nicht aber durch das Abfeuern einer hastig aus der Mantelinnentasche gezückten und mit Splittermunition geladenen Uzi-MP den Dieb in seine Einzelteile zerlegen, das wäre ein wenig zu viel des Guten. Alleine das ist erlaubt, was zur Wiedererlangung des Besitzes ausreichend ist, die oftmals erwünschte (und auch verständliche) Reaktion dem Dieb "mal richtig die Fresse zu polieren" ist daher nicht mehr vom Selbsthilferecht gedeckt...
tHoMaS hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Im Regelfall behaupten sie daher (oder lassen über ihre Anwälte bzw. Inkassobüros behaupten) Ihnen stünden bestimmte Forderungen zu die mit Vorliebe folgende Merkmale aufweisen:
- geringe Beträge (bis in den niedrigen 3-stelligen Bereich als Maximalgrenze)
- die mind. 2 Jahre zurück liegen (aber noch nicht verjährt sind)
- im Telekommunikationsbereich bzw. Multimediabereich (Internet etc.) wurzeln
- und bei denen der (vermeintliche) Schuldner im Regelfall die relevanten Belege zum Beweis des Gegenteils vernichtet hat (Telefonrechung, Kontoauszüge etc.).
Genau das ist der springende Punkt. Und nicht nur für Acorus ergeben sich daraus wunderbare Möglichkeiten, den arglosen und zumeist einschüchterungsfähigen Normalbürger abzuzocken. Erschwerend kommt hinzu, das der Gesetzgeber die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht mehr vorschreibt und man 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug gerät, wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht beglichen wurde. Das der Gesetzgeber sowas zulässt, ist auch mehr als fragwürdig. Das öffnet natürlich Ganoven wie Acoreus alle Türen.
Das ist nichts anders, wie diese Abmahnpraxis zwielichtiger Rechtsanwälte vom Schlage eines Olaf Tunk.
In meinem konkreten Fall besteht sogar der dringende Verdacht, dass Arcoreus von Telefonfirmen (hier Ventelo) zielgerichtet Abkäufe entsprechender Vorgänge vornimmt und sich somit flächendeckend ein scheinbar leicht umzusetzendes und lukratives Geschäftsfeld erschließt.
Ich habe genau das von einem Mitarbeiter der Ventelo in einem Telefonat zwischen den Zeilen mehr oder weniger so bestätigt bekommen. (War übrigens 'ne Frau und ich hab die immer wegen ihrer süssen Stimme komplimentiert
) Daraufhin wollte ich ja die besagte Kopie der Abtretungserklärung/Beauftragung von Ventelo an Acoreus ausgehändigt bekommen, welche mir bisher passiv verweigert wird. Sicherlich nicht ohne Grund.
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen. Das Acoreus meine ewigen Antworten (anstatt endlich zu zahlen) auf ihre bitterbösen Briefe mittlerweile stinken, beweist ja eigentlich auch die Tatsache des jüngsten Vergleichsangebots, was ich aber dankend abgelehnt habe. Denn genau das ist es, was die so hassen. Leute die Gegenfragen stellen oder anders argumentieren und sich von deren Einschüchterungsmasche und gefährlich klingenden Namen "INKASSO" eben nicht beeindrucken lassen.
Darüber hinaus würde ACOREUS aber auch im Klageverfahren nachweisen müssen, dass das besagte Telefonat jemals stattgefunden hat. Dass ließe sich meiner Ansicht nach nur gemäß dem eingangs erwähnten Prüfprotokoll lt.TKG (Telekommunikationsgesetz) bewerkstelligen. Da der Vorgang allerdings mehr als 2 Jahre zurückliegt und die damaligen gesetzlichen Vorgaben zur Datenspeicherung eine Vorratsdatenspeicherung mit Zeitintervallen wie neuerdings heutzutage üblich nicht vorsah, wird der Nachweis darüber nahezu unmöglich sein.
Oh oh, in deinem Beitrag stecken so viele Halbwahrheiten drin, grauselig, typischer Hobby-Juristen Beitrag in dem rechtliche Begriffe wie Kraut und Rüben durcheinander gebracht werden und juristische Grundkenntnisse die man mal irgendwo aufgeschnappt hat zu unverrückbaren Grundsätzen ausgerufen werden...
In aller Kürze:
tHoMaS hat geschrieben:
Erschwerend kommt hinzu, das der Gesetzgeber die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht mehr vorschreibt und man 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug gerät, wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht beglichen wurde. Das der Gesetzgeber sowas zulässt, ist auch mehr als fragwürdig.
Nur sehr bedingt richtig. Grundsätzlich ist eine Mahnung nach wie vor erforderlich um den Schuldner in Verzug zu bringen. Verzug ist erforderlich, damit der Gläubiger die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung seiner Rechte (Kosten die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw. Inkasso-Büros entstehen) überhaupt vom Schuldner ersetzt verlangen kann. Verzug tritt erst dann ein, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (dh. alle drei erfüllt sind):
1. Fälligkeit (Die Forderung muss fällig sein, d.h. der Gläubiger muss berechtigt sein die Erfüllung der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt verlangen zu können; ist z.B. nicht erfüllt, wenn Gläubiger und Schuldner vereinbart haben, dass der Schuldner erst am 31.12.2009 zahlen muss, der Gläubiger aber vorher schon Zahlung verlangt)
2. Mahnung (Der Gläubiger muss den Schuldner gemahnt haben, d.h. ernsthaft (nach Ablauf eines angemessenen Zeitraumes nach Fälligkeit der Forderung) aufgefordert haben, die Forderung zu erfüllen)
3. Vertretenmüssen (Der Schuldner muss den Verzug zu vertreten haben d.h. dafür verantwortlich sein; ist z.B. nicht erfüllt wenn er gezahlt hat, aber die Bank des Gläubigers pleite geht und das Geld nicht an den Gläubiger weitergeleitet wird.
Achtung: der Einwand man habe kein Geld zählt nicht, Geld hat man nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu haben!)
Abweichend von den vorstehenden Voraussetzungen gerät ein Schuldner aber auch dann in Verzug wenn folgende Voraussetzungen kumulativ (d.h. alle zusammen) erfüllt sind:
- er ist Schuldner einer Entgeltforderung (d.h. er schuldet die Zahlung von Geld)
- die Geldforderung ist fällig (s.o.)
- Ihm ist eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen (das muss der Gläubiger im Prozess beweisen!)
- eine Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung ist vergangen.
Ist der Schuldner Verbraucher (d.h. eine Privatperson und die Forderung hat ihren Ursprung nicht im gewerblichen Bereich in dem der Private tätig ist) muss zusätzlich folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- auf die vorstehenden Folgen (Verzugseintritt nach 30 Tagen) ist in der Rechnung oder Zahlungsaaufstellung hingewiesen worden (daran scheitert die Anwendbarkeit der Vorschrift in der Praxis regelmäßig, da kaum ein Gläubiger auf die 30-Tages Folge hinweist und selbst wenn er es tut, der Hinweis oftmals nicht ausreicht weil was vergessen wurde).
Fazit: die Vorschrift spielt in der Praxis kaum eine Rolle und ist auch nur unter erheblich einschränkenderen Voraussetzungen anwendbar als tHoMaS das so pauschal geschrieben hat...
edit: P.S.: Hintergrund der Einführung der vorstehenden Regelung mit der 30-Tagesfrist durch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" war übrigens die schlechte Zahlungsmoral der Schuldner bei berechtigten Forderungen insbesondere von kleineren Handwerksbetrieben, die vor einigen Jahren zu einer sehr großen Pleitewelle in Deutschland geführt hat.
tHoMaS hat geschrieben:
Das ist nichts anders, wie diese Abmahnpraxis zwielichtiger Rechtsanwälte vom Schlage eines Olaf Tunk.
Du wirfst den Begriff der Abmahnung und Mahnung durcheinander, beides ist voneinander abzugrenzen. Die Mahnung habe ich ja oben bereits kurz erläutert, Abmahnungen gibt es insbesondere im arbeitsvertraglichen Bereich (bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag) und im Bereich der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (Urheberrecht, Copyrightverletzungen, etc.). Der Kollege T. wird meinem Kenntnisstand nach im wesentlichen von Unternehmen beauftragt, die vermeintliche Geldforderungen durchsetzen wollen, mit Abmahnungen hat das nix zu tun.
Ach ja, und Tunk heißt der Kollege schonmal nicht...
tHoMaS hat geschrieben:
Daraufhin wollte ich ja die besagte Kopie der Abtretungserklärung/Beauftragung von Ventelo an Acoreus ausgehändigt bekommen, welche mir bisher passiv verweigert wird. Sicherlich nicht ohne Grund.
Da sprichst du einen entscheidenden Punkt an, an dem man oftmals ansetzen kann sich der Begleichung einer solchen Forderung auf völlig legalem Wege zu entziehen, dazu aber später dann mehr (wahrscheinlich heute abend).
tHoMaS hat geschrieben:
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen.
Das von Dir immer wieder benutzte Wort "Widerspruch" ist in diesem Zusammenhang aus juristischer Sicht gesehen falsch. Als "Widerspruch" bezeichnet das Gesetz ausdrücklich einen Rechtsbehelf gegen die Zustellung eines Mahnbescheides, du solltest daher in dem Zusammenhang eher von einer "Erwiderung" (nicht zu verwechseln mit der Klageerwiderung) oder einer einfachen "Antwort" bzw. einem "Antwortschreiben" sprechen
.
tHoMaS hat geschrieben:
Meine Taktik zielt eigentlich darauf ab, im Rahmen meiner (legitimen) Widersprüche durch Verzögerung, Hinhaltung und der Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtssicherheit, denen die Lust auf Klageabsicht wegen 1,34 EUR zu nehmen. Das Acoreus meine ewigen Antworten (anstatt endlich zu zahlen) auf ihre bitterbösen Briefe mittlerweile stinken, beweist ja eigentlich auch die Tatsache des jüngsten Vergleichsangebots, was ich aber dankend abgelehnt habe. Denn genau das ist es, was die so hassen. Leute die Gegenfragen stellen oder anders argumentieren und sich von deren Einschüchterungsmasche und gefährlich klingenden Namen "INKASSO" eben nicht beeindrucken lassen.
M.E. misst du deren Reaktion ein wenig zu viel Bedeutung bei, da sollte man nicht zu viel reininterpretieren. Derartige Unternehmen haben die Durchsetzung solcher "Geringforderungen" im außergerichtlichen Bereich weitestgehend automatisiert. Du wirst im Regelfall feststellen, dass eine wirkliche Reaktion auf deine Einwände im Detail ausbleibt und lediglich standardisierte Antwortschreiben mit vorformulierten Textbausteinen verschickt werden. Ganz ehrlich: Glaubst du denn wirklich wegen knapp 20 € setzt sich ein Mitarbeiter mit deinen Einwänden en Detail auseinander um diese zu widerlegen? Das wäre viel zu teuer und würde die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens solcher Unternehmen gefährden. Eigentlich läuft es meist nach dem selben Schema ab: Geht ein Antwortschreiben oder eine telefonische Meldung ein oder passiert gar nix, wird nach einem immer gleichen Zeitraum (die Frist wird über ein EDV-Programm überwacht) das nächste (computergenerierte) Schreiben verschickt. Passiert dann immer noch nix oder geht noch ein Antwortschreiben bzw. Beschwerdetelefonat ein, kommt das (wiederum computergenerierte) Vergleichangebot (das oftmals keins ist, weil die Forderung nicht selten sogar höher ist, das ist aber nur die natürliche Folge der Verwendung standardisierter Schreiben und Textbausteine
). Irgendwann verliert einer dann die Geduld, und nicht selten ist es der Verbraucher der zahlt weil er meint sich so den Ärger vom Hals zu schaffen (siehe die sehr oft zu beobachtende Reaktion eines jetzt nicht nochmal namentlich genannten Users vor ein paar Tagen hier). Im Regelfall passiert aber jedenfalls von der Gläubigerseite aus nichts mehr, gerade bei Kleinstforderungen von 1,34 € wird keiner der Gläubiger das kostenträchtige Risiko eingehen ein Gerichtsverfahren mit höchst unsicherem Ausgang einzuleiten. Wie bereits schonmal gesagt, derartige Unternehmen leben davon, dass eine bestimmte prozentuale Anzahl von Leuten unberechtigte Forderungen bezahlt, weil sie meinen, sich so Ärger vom Hals zu schaffen. Je weniger Leute zahlen würden, um so größer ist die Chance dass sowas irgendwann aufhört. Aber leider ist ein Großteil der Bevölkerung einfach zu blauäugig, geschäftlich bzw. juristisch zu unerfahren und zu wenig aufgeklärt über solche Vorgänge...
So, genug für heute morgen...