zur Seite vorher, dierkt von Zoll.de:
Zitat:
Vertretung durch die Deutsche Post AG ("Nachträgliche Postverzollung")
Die Deutsche Post AG bietet als Serviceleistung die "nachträgliche Postverzollung" an. Dieses Verfahren können Sie nutzen, wenn Sie nicht persönlich zum Zollamt kommen können und sich bei der der zollrechtlichen Abfertigung Ihrer Postsendung vertreten lassen möchten. Für diese Serviceleistung wird von der Deutschen Post AG ein Entgelt in Höhe von 28,50 Euro zusätzlich zu den gegebenenfalls anfallenden Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) erhoben.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das Antragsformular und die weiteren Unterlagen an das zuständige Zollamt. Das Antragsformular und weitere Informationen z.B. zum zuständigen Zollamt entnehmen Sie bitte dem Schreiben, mit dem Sie die Deutsche Post AG darüber informiert hat, dass die Sendung an das Zollamt gesandt wurde.
Das Zollamt wird die Sendung dann der Deutschen Post AG zur Verzollung bei einer Zentralstelle übergeben. Bitte kalkulieren Sie eine entsprechende Transport- und Bearbeitungszeit ein und wenden Sie sich auch in diesen Fällen rechtzeitig an das im Benachrichtigungsschreiben genannte Zollamt. Bei verzögerter Benachrichtigung der Zollstelle Kosten für die Lagerung der Postsendung entstehen können (siehe Hinweisbox am Anfang der Seite).
Knowbody hat geschrieben:
Ich denke ja. Bei uns kann man die Zollabwicklung per E-Mail beim Zoll aber total vergessen, die Leute dort wissen glaube ich gar nicht was eine E-Mail ist...
Ich glaube es liegt nicht daran, dass die nicht wissen, was eine E-Mail ist. Ich glaube es liegt eher daran, dass nicht unverschlüsselt kommuniziert werden darf, sobald personenbezogene Daten enthalten sind. Die sind, wie viele Behörden, nicht angehalten auf E-Mails zu reagieren, denke ich.
Ich werfe dir einfach mal den Begriff beA vor die Füße. Hast du deine Karte schon...