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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 16:02 
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Angkor1 hat geschrieben:
BlaqMusic1191 hat geschrieben:
ich hab halt kein Bock auf weiteren Ärger


Dann hast dus auch nicht anders verdient. :bonk:
Jetzt weiß ich auch was das für Leute sind, die sich nachts bei Neun Live von ehemaligen Big Brother Kandidaten über den Tisch ziehen lassen. :skreel:


hehehe beste abzocke also blöder geht es nich
zufällig in youtube bei raab gesehn
http://de.youtube.com/watch?v=EwJ7Q4RbWwA

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suche :
!!!!koopsta knicca devil playground von 1994 mit bone diss (tape)!!!!!!!


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 16:36 
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Man man, hier sind ja Vögel unterwegs die sich echt von einem kleinen Licht wie O. T. einschüchtern lassen. Ist eine einfache Bauernfänger-Nummer, die Leute die hinter sowas stecken machen Ihr Geld schon dann wenn von 100 Leuten einer zahlt und das schlimme ist das es genug Leute gibt die genau das machen (was natürlich dazu führt dass die Hintermänner Ihr Geschäft weiterbetreiben weil es sich ja lohnt). Hatte selber schon mit dem Kollegen T. zu tun weil er bei einer unserer Büroangestellten eine ähnliche Geschichte versucht hat im Auftrag seiner Mandantin. Und hier noch mal der Hinweis für alle die (und genau die) die keinen Ärger haben wollen:

NICHT ZAHLEN!!!

Die Leistung einer Zahlung fungiert als Anerkenntnis des Vertragsschlusses d.h. (weil man Ihn ja auch nicht kündigt) dass der regelmäßig auch noch weiterläuft (ich gehe mal von automatischen Verlängerungsklauseln aus) und man auch in Zukunft noch zur Kasse gebeten wird. Und dann kann man mit einem Gerichtsverfahren rechnen in dem man schlechte Karten hat...

Ich habe es damals ganz einfach gemacht: Rücktritt, Anfechtung, Widerruf und Kündigung eines angeblich geschlossenen Vertrages erklärt (der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist sowieso regelmäßig unwirksam weil man nicht ordnungsgemäß belehrt wurde) und dem Kollegen T. gebeten innerhalb von einer Woche im Namen seiner Mandantin zu erklären, dass gegen meine Mandantin keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden und sie auf alles verzichten, da ich andernfalls negative Feststellungsklage erheben werde. Und siehe da, einen Tag später war prompt ein Fax da :D . Alternativ funktioniert es aber auch einfach gar nix zu machen, nur wenn was vom Gericht kommt sollte man hellhörig werden und sich wehren (nicht aber wenn ein Schreiben vom Inkassobüro kommt), passiert aber im Regelfall (wie im Video schon drauf hingewiesen) nicht.

Kleine Notiz zum Video am Rande: Man wird allerdings nicht angeklagt sondern wenn überhaupt zivilrechtlich verklagt (so viel zu der verlässlichkeit der Video-Rechtsauskunft) :razz: .

Und noch eine Randnotiz zum Kollegen T.: So weit ich das in Erinnerung habe, hat er sich auch ein kleines Scharmützel mit dem Präsidenten der zuständigen Rechtsanwaltskammer geliefert (der Ihn als Schandfleck für die Anwaltsgarde bezeichnet hat :ugly: ), in dem Fall hat T. wohl obsiegt und eine einstweilige Verfügung erwirkt nach dem der Präsident diese Behauptung nicht mehr aufrecht erhalten darf... :razz:

Zusammenfassung: Nicht zahlen, damit handelt man sich mehr Ärger ein als wenn man zahlt!!!


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 16:58 
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So ich zahl garnichts ihr habt recht ich wäre doch doof wenn ich das machen würde habs auch in nem anderem forum gelesen scheiss auf den o.t ab in den krieg :rambo: :D


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:03 
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Na endlich, geht doch :pray: !


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:18 
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BlaqMusic1191 hat geschrieben:
So ich zahl garnichts ihr habt recht ich wäre doch doof wenn ich das machen würde habs auch in nem anderem forum gelesen scheiss auf den o.t ab in den krieg :rambo: :D


Das kotzt mich jetzt echt tierisch an, dass Du Dich erst nach'm Palaver von Know-B zu dieser weisen Erkenntis durchringen konntest. :hallo:
Hat der eigentlich die Befugnis gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz ( :deal: ) außergerichtliche Rechtsdienstleistungen/Rechtsauskünfte zu erbringen ? :uglyparanoid:

:D

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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:23 
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Ey du Hobby-Pseudo-Rechtsverdreher, mach mal hier nicht den Lauten :D . Warum sollten Anwälte keine außergerichtlichen Rechtberatung erbringen dürfen, das wäre ja noch schöner wenn das nur zulässig wäre wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, ein bißchen sehr widersinnig :bonk: :D . Außerdem war das keine Rechtsberatung sondern Lebenshilfe :D :razz: ;)


Zuletzt geändert von Knowbody am 03.01.2009, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:25 
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tHoMaS hat geschrieben:
BlaqMusic1191 hat geschrieben:
So ich zahl garnichts ihr habt recht ich wäre doch doof wenn ich das machen würde habs auch in nem anderem forum gelesen scheiss auf den o.t ab in den krieg :rambo: :D


Das kotzt mich jetzt echt tierisch an, dass Du Dich erst nach'm Palaver von Know-B zu dieser weisen Erkenntis durchringen konntest. :hallo:
Hat der eigentlich die Befugnis gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz ( :deal: ) außergerichtliche Rechtsdienstleistungen/Rechtsauskünfte zu erbringen ? :uglyparanoid:

:D


Ja sorry :rofl: aber nach diesem Text hier und dann noch paat mal des Video angeschaut und mir noch irgend eine Seite im Netz reingezogen und alle sagen des gleiche wie ihr, dann musste ich mich doch umentscheiden.
Ich entschuldige und bedanke mich bei euch :danke:


Zuletzt geändert von BlaqMusic1191 am 03.01.2009, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:26 
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lebenshilfe :D ihr anwälte löst doch nur probleme die ihr selbst aufn plan gebracht habt :zahn:


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:29 
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Realmatic hat geschrieben:
lebenshilfe :D ihr anwälte löst doch nur probleme die ihr selbst aufn plan gebracht habt :zahn:


Das kann nur einer sagen der von der Materie nun wirklich überhaupt keine Ahnung hat... :rolleyes: :razz:


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:29 
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Knowbody hat geschrieben:
Warum sollten Anwälte keine außergerichtlichen Rechtberatung erbringen dürfen8...)


...eben weil ich nicht wusste, dass Du Rechtsverdreher bist. Mein Kommentar sollte lediglich genau das aus Dir herauskitzeln. Hach...Ihr Paragraphenheinis seid so herrlich berechnend... :D

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tHoMaS hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Warum sollten Anwälte keine außergerichtlichen Rechtberatung erbringen dürfen8...)


...eben weil ich nicht wusste, dass Du Rechtsverdreher bist. Mein Kommentar sollte lediglich genau das aus Dir herauskitzeln. Hach...Ihr Paragraphenheinis seid so herrlich berechnend... :D


Damit erzähle ich doch nix neues, hatte Carlito doch schon vorher hier im Thread geschrieben und ist hier eh bekannt ;) . Ach ja, Ihr Pseudo-Rechtsverdreher seid immer so herrlich unwissend... :D


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Knowbody hat geschrieben:

Ach ja, Ihr Pseudo-Rechtsverdreher seid immer so herrlich unwissend... :D


Dem widerspreche ich und werde darüber hinaus eine einstweilige Verfügung erwirken, welche Dir bei Androhung von Geschlechtsumwandlung jede weiter Behauptung in diese Richtung untersagt. :schlaumeier:

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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:48 
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tHoMaS hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:

Ach ja, Ihr Pseudo-Rechtsverdreher seid immer so herrlich unwissend... :D


Dem widerspreche ich und werde darüber hinaus eine einstweilige Verfügung erwirken, welche Dir bei Androhung von Geschlechtsumwandlung jede weiter Behauptung in diese Richtung untersagt. :schlaumeier:


eine einstweilige kannst du nur erwirken, wenn schon etwas vorgefallen ist!
vorbeugend ist dies nicht möglich. von daher hat knowbody recht mit seiner aussage "Pseudo-Rechtsverdreher".... :D
achso... ich hab das persönlich jetzt als allgemeingültige aussage gewertet und nicht als eine konkrete beleidigung oder etwas in der art.

die seite um die es hier anfangs ging ist schon dicht oder? also diese ...load.de seite
evtl. könnte man auch strafanzeige gegen die verantwortlichen der seite stellen. wenn man sich getäuscht bzw. betrogen fühlt. letztendlich hat man aber keinen nutzen davon... höchstens genugtuung.


Zuletzt geändert von heldimzelt am 03.01.2009, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Pseudokomiker sollte man eher sagen bei dem dummen Witzen, die der ständig vom Stapel lässt. Es tut beim Lesen weh. :ugly:


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BeitragVerfasst: 03.01.2009, 17:56 
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heldimzelt hat geschrieben:

eine einstweilige kannst du nur erwirken, wenn schon etwas vorgefallen ist!
vorbeugend ist dies nicht möglich. von daher hat knowbody recht mit seiner aussage "Pseudo-Rechtsverdreher".... :D


Ich werde ihn abmahnen lassen und eine Eilbedürftigkeit des Antrags auf einstweilige V. glaubwürdig begründen. Bääääääähhh... :tongue:

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