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BeitragVerfasst: 21.11.2009, 11:11 
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Ist das krass!! :D
Man, der Manny Marc sieht echt zu witzig aus....

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Erst die Schusswaffe hat die Menschen gleich gemacht. Jetzt kann sich auch der Schwächste gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung wehren.

Alvaro Carrera


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BeitragVerfasst: 22.11.2009, 00:41 
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Ist das Geil wie sich die Zeiten ändern :D
Bei Orgi könnt ick mich echt Totlachen der is immer in Feierstimmung :skreel:


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BeitragVerfasst: 22.11.2009, 01:03 
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à propos Zeiten ändern s/d/ich:

http://www.bild.de/BILD/video/clip/entertainment/kino/studios/2009/11/19/zeiten-aendern-dich,templateId=renderBuehne.html

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Suche: Grayskul - Thee Adventures!


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BeitragVerfasst: 22.11.2009, 23:18 
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Neeee oder das musste ja früher oder später kommen :bonk:


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BeitragVerfasst: 05.12.2009, 17:19 
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:up:

Zitat:
Liebe Leute es ist soweit.

Das Psytology Album ist im Presswerk und wird ab dem 19 .12.2009 ausgeliefert.

Ihr könnt jetzt schon unter Mail@58Muzik.com vorbestellen und euch ein Bonus sichern.

Es wird 8 € Kosten plus 2€ Versand.


Bild

1. PsytausendNine

2.Psytology

3.Protect the Universe

4.Achse des Bösen

5.Legion of Doom

6.True understanding Cipher

7. Chemical Army

8.Schwarze Gewänder

9.Snake huntahz

10.My evil side

11.Way of the Jedi

12.Bussrutten

13.M8

14.Hardest Klikk

15.True HipHop

16.Thoughts to ponder

17.Bestien aus den Bergen

18. Contamination

19.Tag nach Morgen

Falls jemand die Jungs noch nicht kennen sollte: kostenloser Stoff für ausgehungerte! Wer gerne harte Raps auf düsteren Beats hört ist hier richtig. :up:

h-town hat geschrieben:


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BeitragVerfasst: 05.12.2009, 19:34 
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Son Dreck, hab mir erst vorgestern bei 58Muzik das Gory Gore Album geordert und bezahlt :bonk:

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:x


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BeitragVerfasst: 08.12.2009, 01:08 
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Der "Bonus" ist übrigens ein mp3 Track namens "Silent Death" der nicht auf's Album gepasst hat und den sie dir per e-mail schicken... :bonk: Ist aber nice muss ich sagen.


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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 10:30 
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Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt

Den Strafverfolgungsbehörden ist ein Schlag gegen die sogenannte Gewaltrapperszene gelungen. Auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft seien am Dienstagvormittag vier Objekte in Berlin, Düsseldorf und Osnabrück durchsucht worden, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, mit. Dabei wurden 800 CDs, ein Computer sowie eine Festplatte sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gewaltdarstellung und Volksverhetzung durch die Veröffentlichung einer gewaltverherrlichenden CD.

Die vier Beschuldigten im Alter zwischen 26 und 28 Jahren sollen den Angaben zufolge eine CD produziert haben, die dem Genre des «Horrorcore oder Psychocore» zuzurechnen ist. Die Texte schilderten aus der Sicht eines psychisch gestörten Täters unter anderem detaillierte Darstellungen von grausamer Folter, Verstümmelungen und kannibalistischen Handlungen.

geht wohl um diese cd hier

Bild


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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 11:42 
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Es lebe der Zensurstaat! :thumbs:


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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 11:52 
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Cash hat geschrieben:
Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt


Sind diese Ermittlungen eigentlich davon abhängig ob es sich um deutsche Künstler handelt bzw. ob die Liedtexte auf deutsch sind? Man kann ja in jedem Plattenladen völlig frei genügend Alben mit gewaltverherrlichenden Texten kaufen. Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage... :confused:


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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 14:00 
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bdm hat geschrieben:
Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage... :confused:


Versteht ja kaum einer was Necro da von sich gibt :D


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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 18:06 
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bdm hat geschrieben:
Cash hat geschrieben:
Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt


Sind diese Ermittlungen eigentlich davon abhängig ob es sich um deutsche Künstler handelt bzw. ob die Liedtexte auf deutsch sind? Man kann ja in jedem Plattenladen völlig frei genügend Alben mit gewaltverherrlichenden Texten kaufen. Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage... :confused:


es stehen auch alben von blokkmonsta in müller media markt etc.


Zuletzt geändert von EvilMayne666 am 11.12.2009, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 09.12.2009, 18:46 
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bdm hat geschrieben:
Cash hat geschrieben:
Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt


Sind diese Ermittlungen eigentlich davon abhängig ob es sich um deutsche Künstler handelt bzw. ob die Liedtexte auf deutsch sind? Man kann ja in jedem Plattenladen völlig frei genügend Alben mit gewaltverherrlichenden Texten kaufen. Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage... :confused:


Wenn man von dem reinen Wortlaut der entsprechenden Straftatbestände (§ 130 StGB "Volksverhetzung bzw. § 131 StGB "Gewaltdarstellung") ausgeht, spielt es keine Rolle ob die Texte auf deutsch oder englisch sind. Sprich: Auch Necro-Alben dürften durchaus in den Konflikt mit den dt. Strafgesetzen kommen. Aber Necro strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen für die Verbreitung dieser Schriften in Deutschland setzt immer voraus, dass man Ihm genau diesen Vorsatz nachweisen kann. Und das ist eben recht schwierig bei jemandem der weit weg in den Staaten sitzt und bei dem man Schwierigkeiten hat nachzuweisen, dass er mit seinem eigenen Label die Verbreitung in Deutschland genau zu diesem Zweck beabsichtigt. Ich denke auch eher dass die Strafverfolgungsbehörden da nach der Schweinehundtheorie vorgehen: Zur Verantwortung gezogen werden soll eben der tatsächliche Urheber der Texte und der ist eben leichter greifbar, wenn er in Deutschland sitzt. Auch der Nachweis der subjektiven Seite (Vorsatz) fällt da naturgemäß sehr viel leichter. Ist halt einfacher "Schriften" i.S.d. der vorstehend zitierten strafrechtlichen Normen (zu denen nach "§ 11 Abs. 3 StGB auch Tonträger gehören) bei jemandem der sich in Deutschland aufhält sicherzustellen und Ihm damit die Verbreitungsabsicht nachzuweisen.

Abgesehen davon bezweifle ich aber auch, dass die dt. Strafverfolgungsbehörden sich ernsthaft mit der Übersetzung englischer Texte auseinandersetzen, um insoweit überhaupt erstmal einen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu haben. Das könnte allenfalls dann anders sein, wenn ein halbwegs bekannter dt. Interpret derartige Texte auf englisch verfasst, es in den Medien irgendwann mal wieder einen Hype um die Verantwortlichkeit solcher Alben für Amokläufe gibt oder bekannt wird, dass ein ausländischer Interpret der für derartige gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Texte bekannt ist, einen Auftritt in Deutschland plant (Obacht Necro!)...


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BeitragVerfasst: 11.12.2009, 14:55 
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Knowbody hat geschrieben:
bdm hat geschrieben:
Cash hat geschrieben:
Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt


Sind diese Ermittlungen eigentlich davon abhängig ob es sich um deutsche Künstler handelt bzw. ob die Liedtexte auf deutsch sind? Man kann ja in jedem Plattenladen völlig frei genügend Alben mit gewaltverherrlichenden Texten kaufen. Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage... :confused:


Wenn man von dem reinen Wortlaut der entsprechenden Straftatbestände (§ 130 StGB "Volksverhetzung bzw. § 131 StGB "Gewaltdarstellung") ausgeht, spielt es keine Rolle ob die Texte auf deutsch oder englisch sind. Sprich: Auch Necro-Alben dürften durchaus in den Konflikt mit den dt. Strafgesetzen kommen. Aber Necro strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen für die Verbreitung dieser Schriften in Deutschland setzt immer voraus, dass man Ihm genau diesen Vorsatz nachweisen kann. Und das ist eben recht schwierig bei jemandem der weit weg in den Staaten sitzt und bei dem man Schwierigkeiten hat nachzuweisen, dass er mit seinem eigenen Label die Verbreitung in Deutschland genau zu diesem Zweck beabsichtigt. Ich denke auch eher dass die Strafverfolgungsbehörden da nach der Schweinehundtheorie vorgehen: Zur Verantwortung gezogen werden soll eben der tatsächliche Urheber der Texte und der ist eben leichter greifbar, wenn er in Deutschland sitzt. Auch der Nachweis der subjektiven Seite (Vorsatz) fällt da naturgemäß sehr viel leichter. Ist halt einfacher "Schriften" i.S.d. der vorstehend zitierten strafrechtlichen Normen (zu denen nach "§ 11 Abs. 3 StGB auch Tonträger gehören) bei jemandem der sich in Deutschland aufhält sicherzustellen und Ihm damit die Verbreitungsabsicht nachzuweisen.

Abgesehen davon bezweifle ich aber auch, dass die dt. Strafverfolgungsbehörden sich ernsthaft mit der Übersetzung englischer Texte auseinandersetzen, um insoweit überhaupt erstmal einen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu haben. Das könnte allenfalls dann anders sein, wenn ein halbwegs bekannter dt. Interpret derartige Texte auf englisch verfasst, es in den Medien irgendwann mal wieder einen Hype um die Verantwortlichkeit solcher Alben für Amokläufe gibt oder bekannt wird, dass ein ausländischer Interpret der für derartige gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Texte bekannt ist, einen Auftritt in Deutschland plant (Obacht Necro!)...


Es ging mir gar nicht mal so sehr um Necro selbst, sondern um die Vertreiber:

-----------------------

Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

-----------------------------

... wundert mich einfach, dass sich da keiner rührt. Geht mir auch gar nicht um die Hirntot-Leute, die sind mir scheißegal. Sondern eher allgemein darum, wie das gehandhabt wird und warum so eine eigentlich eher unbedeutende Rapgruppe auf einmal so ins Visier geraten ist. Auf jeder zweiten Gangsta-Rap-Scheibe wird doch darüber gerappt wie Leute umgebracht werden :notsure:


Du schreibst:

Zitat:
Aber Necro strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen für die Verbreitung dieser Schriften in Deutschland setzt immer voraus, dass man Ihm genau diesen Vorsatz nachweisen kann. Und das ist eben recht schwierig bei jemandem der weit weg in den Staaten sitzt und bei dem man Schwierigkeiten hat nachzuweisen, dass er mit seinem eigenen Label die Verbreitung in Deutschland genau zu diesem Zweck beabsichtigt.


"genau diesen Vorsatz nachweisen" ... das heißt, mit der Schrift muss vorrangig dieses Ziel verfolgt werden (also Verherrlichung von Gewalt etc.), gewissermaßen also eine ideologische Grundlage vorhanden sein? Kann das einfach unter den Tisch fallen gelassen werden, wenn sich andere, gewichtigere Gründe davor schieben?

Auf jeden Fall mal Danke für die ausführliche Antwort, wie immer sehr interessant zu lesen. :thumbs:


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BeitragVerfasst: 11.12.2009, 14:58 
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Cash hat geschrieben:
er sitzt jetzt wohl gerade in uhaft. kann man ihm nur das beste wünschen, denn ich glaube er war ja momentan noch wegen texten auf bewährung


Vielleicht sollten die Jungs mal eine Pause machen oder ihr Konzept abändern. Wegen so einer Scheiße in U-Haft zu sitzen, das ist doch lächerlich. Wirklich viel Geld werden die CDs ja wohl auch nicht bringen. Ziemlich sinnlos also. Aber immerhin haben sie ja den Respekt der Fans... :ugly:


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