Knowbody hat geschrieben:
bdm hat geschrieben:
Cash hat geschrieben:
Hunderte CDs mit gewaltverherrlichenden Texten sichergestellt
Sind diese Ermittlungen eigentlich davon abhängig ob es sich um deutsche Künstler handelt bzw. ob die Liedtexte auf deutsch sind? Man kann ja in jedem Plattenladen völlig frei genügend Alben mit gewaltverherrlichenden Texten kaufen. Warum stehen im WOM (oder sonstwo) Alben von Necro, aber keine von Blokkmonsta? Ist eine ernst gemeinte Frage...

Wenn man von dem reinen Wortlaut der entsprechenden Straftatbestände (§ 130 StGB "Volksverhetzung bzw. § 131 StGB "Gewaltdarstellung") ausgeht, spielt es keine Rolle ob die Texte auf deutsch oder englisch sind. Sprich: Auch Necro-Alben dürften durchaus in den Konflikt mit den dt. Strafgesetzen kommen. Aber Necro strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen für die Verbreitung dieser Schriften in Deutschland setzt immer voraus, dass man Ihm genau diesen Vorsatz nachweisen kann. Und das ist eben recht schwierig bei jemandem der weit weg in den Staaten sitzt und bei dem man Schwierigkeiten hat nachzuweisen, dass er mit seinem eigenen Label die Verbreitung in Deutschland genau zu diesem Zweck beabsichtigt. Ich denke auch eher dass die Strafverfolgungsbehörden da nach der Schweinehundtheorie vorgehen: Zur Verantwortung gezogen werden soll eben der tatsächliche Urheber der Texte und der ist eben leichter greifbar, wenn er in Deutschland sitzt. Auch der Nachweis der subjektiven Seite (Vorsatz) fällt da naturgemäß sehr viel leichter. Ist halt einfacher "Schriften" i.S.d. der vorstehend zitierten strafrechtlichen Normen (zu denen nach "§ 11 Abs. 3 StGB auch Tonträger gehören) bei jemandem der sich in Deutschland aufhält sicherzustellen und Ihm damit die Verbreitungsabsicht nachzuweisen.
Abgesehen davon bezweifle ich aber auch, dass die dt. Strafverfolgungsbehörden sich ernsthaft mit der Übersetzung englischer Texte auseinandersetzen, um insoweit überhaupt erstmal einen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu haben. Das könnte allenfalls dann anders sein, wenn ein halbwegs bekannter dt. Interpret derartige Texte auf englisch verfasst, es in den Medien irgendwann mal wieder einen Hype um die Verantwortlichkeit solcher Alben für Amokläufe gibt oder bekannt wird, dass ein ausländischer Interpret der für derartige gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Texte bekannt ist, einen Auftritt in Deutschland plant (Obacht Necro!)...
Es ging mir gar nicht mal so sehr um Necro selbst, sondern um die Vertreiber:
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Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst
zugänglich macht,3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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... wundert mich einfach, dass sich da keiner rührt. Geht mir auch gar nicht um die Hirntot-Leute, die sind mir scheißegal. Sondern eher allgemein darum, wie das gehandhabt wird und warum so eine eigentlich eher unbedeutende Rapgruppe auf einmal so ins Visier geraten ist. Auf jeder zweiten Gangsta-Rap-Scheibe wird doch darüber gerappt wie Leute umgebracht werden
Du schreibst:
Zitat:
Aber Necro strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen für die Verbreitung dieser Schriften in Deutschland setzt immer voraus, dass man Ihm genau diesen Vorsatz nachweisen kann. Und das ist eben recht schwierig bei jemandem der weit weg in den Staaten sitzt und bei dem man Schwierigkeiten hat nachzuweisen, dass er mit seinem eigenen Label die Verbreitung in Deutschland genau zu diesem Zweck beabsichtigt.
"genau diesen Vorsatz nachweisen" ... das heißt, mit der Schrift muss vorrangig dieses Ziel verfolgt werden (also Verherrlichung von Gewalt etc.), gewissermaßen also eine ideologische Grundlage vorhanden sein? Kann das einfach unter den Tisch fallen gelassen werden, wenn sich andere, gewichtigere Gründe davor schieben?
Auf jeden Fall mal Danke für die ausführliche Antwort, wie immer sehr interessant zu lesen.
