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§ 38 StVO - DER Brüller!!! http://ugrap.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=6577 |
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Autor: | Glizzock Mane [ 28.06.2007, 06:07 ] |
Betreff des Beitrags: | § 38 StVO - DER Brüller!!! |
Na, wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 € und 4 Punkte und 3Monate Fahrverbot (!!!) sollte man lieber gleich rechts überholen, denn: Rechtsüberholen: 50 € und 3 Punkte (200 € + 1 Punkt gespart!) Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des Schnelleren Vorankommens: 50€ und 2 Punkte Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (und somit die Nerven geschont), sehr schnell vorangekommen und noch 200 € + 2 Punkte gespart! ABER!! Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf´ Dir´n Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir Deinen Fahrstreifen frei aussuchen, der für Dich freigemacht werden soll! Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet gerade mal lächerliche 20 €!! Steht allewechen so ORIGINALl im „§ 38“, StVO, geschrieben!!! Kein Witz!!! |
Autor: | $TIM$ [ 28.06.2007, 17:06 ] |
Betreff des Beitrags: | |
alt und außerdem nicht ganz richtig, schließlich gibt es nicht nur die StVO sondern auch noch das StGB und alle 3 "tipps" sind strafrechtlich relevant ![]() |
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