Buddah Monk hat geschrieben:
Yo hab mich immer für nen cleveren Kerl gehalten aber wie ich da so in Shorts sehr High und mit dem dicken Verband um den Fuss von 2 Leute sehr intensiv bearbeitet wurde... hab ich aufjedenfall sehr wenig Hirn bewiesen ... im Nachhinein hät ich einfach müde lächelnd die Tür wiederzumachen sollen und wenn sie länger geklingelt hätten die Bullen rufen sollen (obwohl in meinerm Zustand eher damit drohen)
Wenns nur die reine Nachzahlung der nicht gezahlten Gebühren sit bin ich so bei 350 Euro allerdings weiss ich nicht wie das mit Strafen aussieht ich weiss das bis 1000 Euro da noch extra verhangen werden können und heute stand natürlich 1 Tag später noch nen dicker Bericht in der Tageszeitung von einem der Aussendienstmitarbeiter der GEZ der ausgestiegen ist über unlaute Machenschaften ... das arbeiten auf reiner Provisionbasis... und wenn die Provision vom eingetriebenen Geld bekommen werden die wohl mir soviel wie möglcih aufbrummen... ach ficken wären die mal 15 minuten später gekommen dann hät ich 100 pro schon auf der couch gepennt
Eine Strafe hast du nicht zu befürchten, allenfalls ein Bußgeld, da der Verstoß gegen § 9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Höhe der Geldbuße beträgt dabei mindestens 5 und höchstens 1000,- Euro, bei einem fahrlässigen Verstoß höchstens die Hälfte. Nachfolgend mal die Bestimmung aus der das alles hervorgeht (Die Höhe der Geldbuße ergibt sich aus § 17 OWiG):
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Die Rundfunkanstalt ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind ein Jahr nach Abschluß des jeweiligen Verfahrens zu löschen.
Unabhängig davon bist du natürlich verpflichtet die nicht gezahlten Beträge nachzuentrichten. Hast du denn bereits die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt wegen nur geringfügigem Einkommen(Macht man i.d.R. beim Sozialamt)? Wenn nicht würde ich das schnellstmöglich nachholen, weil es dir möglicherweise Vorteile bei einer Vollstreckung des Bußgeldes bringt (so nach dem Motto ihr wisst doch das ich nichts habe) und eine Befreiung vielleicht auch rückwirkend möglich ist (weiß ich aber nicht genau), d.h. du hättest zwar anmelden müssen, musst aber nichts zahlen, dann wird vielleicht auf die Ahndung mit einer Geldbuße verzichtet...

Probieren würde ich es jedenfalls!