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BeitragVerfasst: 24.07.2009, 22:35 
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heldimzelt hat geschrieben:
Angkor1 hat geschrieben:
Vor ein paar Wochen hab ich 3 preisgünstige Flüge über das Internet gebucht per Kreditkarte.

Unbekannte haben nun von meiner Kreditkarte satte 700€ abgebucht, durch Flüge in die ganze Welt. Außerdem sind 200$ für irgendein Pokerscheißdreck abgebucht worden.

Jetzt hab ich übelst Schulden und kann kein Geld mehr abheben.


Ich könnte soooooo abkotzen. Was ist das denn für eine Scheiße??? WO kann ich denn jetzt überhaupt Terror machen?
ICH WILL MEIN SCHEIß GELD WIEDER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:mad:


hatte ich auch!
bei mir haben sie mit turkish airlines flüge über aer-ticket in berlin gebucht! war auch ein vierstelliger betrag. warte immer noch auf mein geld.
bin bei der sparkasse und hab ne mastercard, bei dir????????
wüsste auch gern woher die meine numemr haben!
hast du viel im internet bestellt?

lass deine karte gleich sperren und wende dich an die bank oder das kartenzentrum, da bekommst du dann alles erklärt.


Bin auch bei der Sparkasse und hab ne Visa.
Die Karte wurde automatisch gesperrt, weil die Beträge zu hoch waren und im Minusbereich. Zum Glück.

Jedenfalls meinten die bei der Bank es sei gar kein Problem.
Ich sollte denen die Kontoauszüge zuschicken und die nicht von mir getätigten Abbuchungen markieren.

Dann noch zwei drei Sätze drunterschreiben, die mir die Dame am Tele diktiert hat und das ganze unterschreiben und der Sparkasse zuschicken.

Ich muss dann noch ne eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Mal sehen wann die komm.

Hoffe das klappt alles!!

_________________
Erst die Schusswaffe hat die Menschen gleich gemacht. Jetzt kann sich auch der Schwächste gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung wehren.

Alvaro Carrera


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BeitragVerfasst: 24.07.2009, 22:41 
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Angkor1 hat geschrieben:
heldimzelt hat geschrieben:
Angkor1 hat geschrieben:
Vor ein paar Wochen hab ich 3 preisgünstige Flüge über das Internet gebucht per Kreditkarte.

Unbekannte haben nun von meiner Kreditkarte satte 700€ abgebucht, durch Flüge in die ganze Welt. Außerdem sind 200$ für irgendein Pokerscheißdreck abgebucht worden.

Jetzt hab ich übelst Schulden und kann kein Geld mehr abheben.


Ich könnte soooooo abkotzen. Was ist das denn für eine Scheiße??? WO kann ich denn jetzt überhaupt Terror machen?
ICH WILL MEIN SCHEIß GELD WIEDER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:mad:


hatte ich auch!
bei mir haben sie mit turkish airlines flüge über aer-ticket in berlin gebucht! war auch ein vierstelliger betrag. warte immer noch auf mein geld.
bin bei der sparkasse und hab ne mastercard, bei dir????????
wüsste auch gern woher die meine numemr haben!
hast du viel im internet bestellt?

lass deine karte gleich sperren und wende dich an die bank oder das kartenzentrum, da bekommst du dann alles erklärt.


Bin auch bei der Sparkasse und hab ne Visa.
Die Karte wurde automatisch gesperrt, weil die Beträge zu hoch waren und im Minusbereich. Zum Glück.

Jedenfalls meinten die bei der Bank es sei gar kein Problem.
Ich sollte denen die Kontoauszüge zuschicken und die nicht von mir getätigten Abbuchungen markieren.

Dann noch zwei drei Sätze drunterschreiben, die mir die Dame am Tele diktiert hat und das ganze unterschreiben und der Sparkasse zuschicken.

Ich muss dann noch ne eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Mal sehen wann die komm.

Hoffe das klappt alles!!


ja, genau so wars auch bei mir, aber die spasties kommen nicht in die gänge! eigentlich ist es mir egal, nur 2 monate warten find ich schon krass. denen müsste man mal keinen lohn zahlen und sagen, "ach, in 2 monaten gibts evtl. geld!".


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BeitragVerfasst: 25.07.2009, 12:11 
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Oha, ist echt ne lange Zeit. Das könnt ich mir gar nicht leisten, im wahrsten Sinne.
Muss sowieso noch Geld auftreiben bis September.


Naja, ich hab die Auszüge schon weggeschickt. Die meinte, sobald das bei denen eintrifft, überweisen die mir das Geld vorerst zurück. Dann kommt direkt diese Erklärung, die ich schnellstmöglich zurücksenden muss. Da würde es so eine Frist geben, die knallhart ist.
Danach geht wohl nix mehr.
Ich bete dass ich das nicht verpeil, wäre ziemlich typisch. :ugly:

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 13:31 
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@Mr. Matlock a.k.a Knowbody in here ;)

Ich hätte gerne mal ein klitzekleines Problem, Know-B.

Ist Dir ein Präzendenzurteil/Fall bekannt, in welchem vor einem (hohen) deutschen Gericht (Bundesverfassungsgericht ?) festgestellt wurde, dass Geschwindigkeitsmesseinrichtungen mit Foto-Einrichtung als unzulässig angesehen werden, weil das Persönlichkeitsrecht durch die ungefragte Ablichtung des potentiellen Geschwindigkeitsübertreters verletzt wurde ?

Ich hab' letztens sowas gerüchteweise gehört und frage mich, ob sowas realistisch sein kann...
Soll heißen, im besagten Fall ist der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung angeblich zurückgewiesen wurden, weil der Kläger bis vors Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. Angeblich weil dieser argumentierte, dass die ungefragte Ablichtung seiner Person in Form des Fotos durch die Messeinrichtung (Blitzer) sein Persönlichkeitsrecht verletzt hätte. :notsure:

Wie bewertest Du das ? :)

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 14:45 
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Also das kann ich mir kaum vorstellen, wo hast du das denn gehört? :D


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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 15:23 
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bdm hat geschrieben:
Also das kann ich mir kaum vorstellen, wo hast du das denn gehört? :D


Wir hatten die Diskussion letztens im Kollegenkreis. Unsere Psychologin glaubte das gehört zu haben und ist sich sicher, dass da was dran ist. :D

Ich glaube das ja auch nicht wirklich. Aber vielleicht ist ja zumindest ein bischen vonne Rumours strong realistic... :razz:

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 15:31 
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googeln hilft...
hatte auch nix davon gehört.

hier link zur Bild:

http://www.bild.de/BILD/auto/2009/08/radar-blitzer/sind-alle-rechtswidrig.html


Zuletzt geändert von heldimzelt am 16.09.2009, 15:44, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 15:38 
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LOL...das ist ja die Härte. :D Ob das aber zukünftig dazu führt, alle Radarfallen mit Fotoerfassung zu verschrotten, darf bezweifelt werden.

Mich hamm's e letztens in Dresden per "Starenkasten" geblitzt. Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht da. Soll ich die dann verklagen, Know-B ? :D

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 15:41 
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tHoMaS hat geschrieben:
LOL...das ist ja die Härte. :D Ob das aber zukünftig dazu führt, alle Radarfallen mit Fotoerfassung zu verschrotten, darf bezweifelt werden.

Mich hamm's e letztens in Dresden per "Starenkasten" geblitzt. Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht da. Soll ich die dann verklagen, Know-B ? :D


auf was willst du denn klagen?
such mal ne Anspruchsgrundlage...

leg einfach Einspruch ein und kuck was rauskommt! wie du dann aber durch die verletzung deines persönlichkeitsrechtes die trotzdem begangene OWi ausbügeln willst ist mir unklar.
Ich mein es gibt eben nen Bußgeldkatalog. wie soll man denn sonst ne geschwindigkeitsüberschreitung beweisen?

mich fuckt es ja auch ab, wenn ich geblitzt werde. aber totale "anarchie" auf den straßen ist nicht wirklich ne lösung, oder?


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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 15:50 
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heldimzelt hat geschrieben:
auf was willst du denn klagen?
such mal ne Anspruchsgrundlage...


Ich will überhaupt nicht klagen. Ich werde meine 35 Euro (ich hoffe, dass es nur soviel ist) Bußgeld plus Auslagen und Tralalla bezahlen und fertig ist. ;)

heldimzelt hat geschrieben:
wie du dann aber durch die verletzung deines persönlichkeitsrechtes die trotzdem begangene OWi ausbügeln willst ist mir unklar.


Wieso ausbügeln ? Ich verstehe das so, dass aufgrund der festgestellten "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" die Messung als ungültig a.k.a. rechtswidrig definiert ist. Es kann mir also Schnurz sein, was die mir im weiteren vorwerfen. Zumindest hab' ich das so verstanden... :notsure:

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 16:12 
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tHoMaS hat geschrieben:
Wieso ausbügeln ? Ich verstehe das so, dass aufgrund der festgestellten "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" die Messung als ungültig a.k.a. rechtswidrig definiert ist. Es kann mir also Schnurz sein, was die mir im weiteren vorwerfen. Zumindest hab' ich das so verstanden... :notsure:


hast in gewisser weise recht. die videoaufzeichnung darf nicht verwendet werden. ich hab mir jetzt mal den bild artikel ganz durchgelesen und dann noch hier die entscheidung des BuVerfG überflogen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html

wie das an der ampel mit nem rotblitzer allerdings zu begründen ist oder generell mit blitzern verstehe ich nicht. da wird ja nicht jeder fotografiert, sondern nur der, der auch die owi begangen hat...


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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 16:49 
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heldimzelt hat geschrieben:
wie das an der ampel mit nem rotblitzer allerdings zu begründen ist oder generell mit blitzern verstehe ich nicht. da wird ja nicht jeder fotografiert, sondern nur der, der auch die owi begangen hat...


Know-B muss was dazu palavern... :razz:

Das derjenige, der "geblitzt" wurde zwangsläufig die OWI begangen hat, steht ja ausser Frage. Angezweifelt werden darf wohl aber nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Feststellung der OWI unter Zuhilfenahme der Fotoerfassung rechtmäßig ist. Bloß weil ich mit 70 Sachen inner 30-Zone den Sensor aktiviere und mich der OWI schuldig mache, bedeutet aber noch lange nicht, dass ich denen mein Einverständnis zur Erfassung meiner Pickelfresse gebe.

Ach, was weiß denn ich...Ich fahre jedenfalls inner Stadt maximal 73km/h. Das kostet abzüglich Toleranz 35 Euro. Danach wirds teuer und gibt Points. Also uffpassen... :D


@edit

Zitat:
Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen.


Aha...jetzt is' klar. Also doch so, wie Du meinst, Held...Wer quasi in die Radarfalle reinrauscht, hat das selbst verschuldet und die Fotoerfassung ist somit legitimes Mittel zur Identifizierung des Fahrers. Weil: Wer nicht zu schnell fährt, muss auch nicht befürchten, von "Blitzern" erfasst zu werden. Anders ist es bei Verkehrsüberwachungsgeräten, welche wahllos und endlos Personenerfassungen vornehmen, nämlich auch dann, wenn der Fahrer keine Verkehrsverstöße begeht. :schlaumeier:

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BeitragVerfasst: 16.09.2009, 20:12 
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Du bist früher aber auch von der Stasi verfolgt worden tHoMaS, oder woher kommt deine grundsätzliche Vorsicht gegenüber der Obrigkeit :razz: ;) ?

Zum Urteil: Habe es mir selber noch nicht durchgelesen, interessiert mich nicht so brennend. Hier findest du aber wohl eine längere Diskussion zu dem Thema (z.T mit Laien-Beiträgen, z.T aber wohl auch von Anwälten und Richtern):

http://blog.beck.de/2009/08/20/senstati ... ungswidrig

Denke das Urteil wird erstmal überbewertet, wird sich in der Praxis noch beweisen inwieweit die Entscheidung übertragbar ist. Entscheidend dürften wohl zwei Aspekte sein:
Zum ersten zu welchem Zweck die Aufnahmen gemacht wurden (d.h. bei einer generellen Verkehrsüberwachung keine Verwertbarkeit, anders wenn das Foto durch den eine Geschwindigkeitsübertretung feststellenden Blitzer quasi als Beweissicherung erst erstellt wurde) und zum zweiten auf welche Rechtsgrundlage die Aufnahme gestützt werden kann (kann in den Bundesländern ja durchaus unterschiedlich sein). Denke aber nicht dass die Entscheidung auf Blitzeraufnahmen übertragbar sein wird, hätte zu weitreichende Folgen. Fakt ist jedenfalls, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit der Entscheidung wohl keinen großen Gefallen getan hat...


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BeitragVerfasst: 17.09.2009, 06:55 
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Knowbody hat geschrieben:
Du bist früher aber auch von der Stasi verfolgt worden tHoMaS, oder woher kommt deine grundsätzliche Vorsicht gegenüber der Obrigkeit :razz: ;) ?


Ich habe generell was gegen totalitäre Regime, Inkasso-Verbrecher, GEZ und Blitzers....

Ägänst se konntrohl ov orl piepel :uglybuschmann:


Was das Urteil angeht, so sehe ich das aber genauso weitreichend, wie vor ein paar Monaten das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster (AZ 7 K 1473/07) in Sachen GEZ-Gebühr und "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit diesem Urteil ist der Klage eines Studenten stattgegeben worden, welcher gegen die Erhebung der GEZ-Gebühr (wegen des Besitzes eines internetfähigem Laptops) geklagt hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Laptops zwar theoretisch (und praktisch) Programme der öffentl. rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen könnten, die bloße Bereithaltung eines internetfähigen PC's oder Laptops aber nicht zwingend für den Empfang von Rundfunk/Fernsehprogrammen genutzt werden muss. Denn PC's sind multifunktional und werden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Bei einem bereitgehaltenen Fernseher oder einem Radio dagegen, muss das unterstellt werden...

Ich finde, dass ist gerade für die mittellosen Studenten unter Euch eine gute Entscheidung. Immerhin würde somit die Gebühr von momentan vierteljährigen 17,28 EUR entfallen und es kann mehr geraucht werden... :D

Urteil war aber noch nicht rechtskräftig. Keine Ahnung ob's das mittlerweile ist. :notsure:

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BeitragVerfasst: 17.09.2009, 11:17 
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und wie schauts dann bei einem bankraub aus. kann ich in die nächstbeste bank reinspazieren und mich dann darauf berufen dass die überwachungskameras gegen meine persönlichkeitsrechte verstossen, schliesslich wurde ich ja nicht gefragt ob ich während der ausübung meiner tätigkeit gefilmt werden will :D


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