Don Di Maggio hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Ich habe vor ca. 2 Jahren ein BGB auf dem Gesetzesstand des Jahres 1908 geschenkt bekommen. Natürlich nix wert, aber noch mit Paragraphen in denen deutlich wurde, dass der Mann zu Hause das Sagen hatte und zuständig war für alle Angelegenheiten des Haushaltes inkl. Wahl des Wohnortes und Verwendung des Geldes

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Die entscheidende Änderung im Eherecht kam ja erst 1977...

Richtig. Hier mal eine kleine Kostprobe des Gesetzesstandes anno 1908:
§ 1354: Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.
§ 1356: Die Frau ist, unbeschadet der Vorschrift des § 1354, berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten.
Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäfte des Mannes ist die Frau verpflichtet, soweit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.
§ 1357: Die Frau ist berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes für Ihn zu besorgen und Ihn zu vertreten. Rechtsgeschäfte, die sie innerhalb dieses Wirkungskreises vornimmt, gelten als im Namen des Mannes vorgenommen, wenn nicht aus den Umständen sich ein Anderes ergibt.
Der Mann kann das Recht der Frau beschränken oder ausschließen.
§ 1363: Das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen (eingebrachtes Gut).
Ja ja, die gute alte Zeit...
